Die Anwaltshotline “Beratung Arbeitsrecht” bietet Ihnen sofortigen Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie jetzt an und lassen Sie sich anwaltlich beraten!
Beratung zum Arbeitsrecht wird z.B. zu folgenden Themen angeboten:
- Kündigung
- Beratung zum Arbeitszeugnis
- Abmahnung
- Abfindung
- Elternzeit
- Urlaub
- Überstunden
- Mobbing
Ein im Arbeitsrecht erfahrener Rechtsanwalt wird Ihnen jede Frage beantworten. Nutzen Sie unsere kostengünstige Rechtsberatung am Telefon und rufen Sie noch heute an!
Vorteile der telefonischen Rechtsberatung im Arbeitsrecht
Unsere Arbeitsrecht-Berater sind alle langjährig erfahrene Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Über 99% aller Rechtsuchenden sind sehr zufrieden mit der Beratung, sie vergeben 5 Sterne für die Qualität. Die “Anwaltshotline Arbeitsrecht” berät Sie in jeder Ihrer Rechtsfragen zu allen arbeitsrechtlichen Themen. Sie können also den Beratern vertrauen, denn Sie erhalten zu allen arbeitsrechtlichen Rechtsfragen umfassende Antworten. Und das sofort und bequem am Telefon!
Durch das Arbeitsrecht wird die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt und in höherer Ebene zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Demnach unterscheidet man also das Individualarbeitsrecht vom Kollektiven Arbeitsrecht. Zu letzterem zählen unter anderem das Tarifvertragsrecht, das Mitbestimmungsrecht in Firmen sowie das Arbeitskampfrecht. In diesem Zusammenhang besitzen Mitarbeiter auch das Recht, im Aufsichtsrat eines Unternehmens mitzubestimmen. Neben gesetzlichen Grundlagen gibt es in diesem Bereich des Arbeitsrechts spezifische Kollektivvereinbarungen, welche branchenbezogen die Tarifverträge sowie betriebsbezogen die Betriebsvereinbarungen betreffen. Gesetzliche Regelungen in Bezug auf das Arbeitsrecht gibt es zahlreiche. So bieten beispielsweise das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Tarifvertragsgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitsschutzgesetz oder auch das Arbeitszeitgesetz eine rechtliche Grundlage für das Arbeitsrecht.
Der Arbeitsvertrag ist das bedeutendste Mittel zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Während der Arbeitnehmer sich durch einen Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, eine bestimmte Tätigkeit zu verrichten, gewährt der Arbeitgeber diesem im Gegenzug die Entrichtung eines festgesetzten Arbeitslohns. Durch verschiedene Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze, Tarifverträge sowie EU-Verordnungen und EU-Richtlinien wird der Arbeitsvertrag bestimmt. Das durch einen Arbeitsvertrag begründete Arbeitsverhältnis ist hauptsächlich durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitsnehmers von seinem Arbeitgeber geprägt. Der Arbeitgeber bestimmt in der Regel die Dauer, die Art, den Inhalt, die Zeit, den Ort sowie die Durchführung der jeweiligen Tätigkeit. In diesem sind die verschiedenen Rechte, aber auch Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers geregelt. Für den Arbeitgeber bestehen diese Pflichten unter anderem aus der Fürsorgepflicht, der Gleichbehandlungspflicht, der Beschäftigungspflicht, der Pflicht zur Urlaubsgewährung, der Informationspflicht und der Pflicht zur Zeugniserteilung.
Zudem steht er auch in der Pflicht, die Gesundheit und das Leben seines Arbeitnehmers zu schützen. Der Arbeitnehmer muss unter anderem Verschwiegenheitspflichten, Treuepflichten sowie Rücksichtnahmepflichten erfüllen und sich an Wettbewerbsverbote halten. Es müssen keine spezifischen Formalitäten für den Abschluss eines Arbeitsvertrags eingehalten werden. Der Arbeitnehmer hat allerdings das Recht auf einen schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen, die für ihn gelten.
Wenn Sie ungerechtfertigt gekündigt wurden, so empfehlen wir sofort einen Anwalt zum Arbeitsrecht anzurufen, um die nächsten Schritte einzuleiten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt sich mit allen Regelungen des Kündigungsschutzes aus und kann Sie auf diesem Gebiet optimal beraten. Kündigungen können aus unterschiedlichen Gründen ausgesprochen werden, unter anderem aus personenbezogenen. Es kommt jedoch nicht selten vor, dass diesen keine soziale Rechtfertigung zugrunde liegt. Ein personenbezogener Kündigungsgrund ist allerdings beispielsweise der Verlust der persönlichen Fähigkeit zur Erfüllung der geforderten Arbeitsleistung.
Dies kommt häufig dann vor, wenn der Arbeitnehmer durch Krankheit eine längere Zeit ausgefallen ist. Einer personenbedingten Kündigung muss keine Abmahnung vorangehen. Der Arbeitgeber muss vor einer solchen Kündigung jedoch alles in Bewegung setzen, um die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers wieder auf den alten Stand zu bringen. Hierzu zählen beispielsweise Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung einer Beschäftigung, die seiner Leistungsfähigkeit entspricht. Nur wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann eine personenbedingte Kündigung erfolgen. Weitere Kündigungsgründe sind unter anderem außerbetriebliche und betriebsbedingte Kündigungsgründe, Insolvenz, krankheitsbedingte Kündigungsgründe oder Umstrukturierungsmaßnahmen.
Auch wenn Ihr Arbeitszeugnis Ihrer Meinung nach nicht korrekt formuliert ist oder versteckte negative Klauseln enthält, so sagen Ihnen unsere beratenden Anwälte konkret, wie Sie korrekte Formulierungen von Ihrem Arbeitgeber einfordern können. Grundsätzlich unterscheidet man das einfache vom qualifizierten Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und nur wahre Angaben enthalten. Bereiche, die in einem Zeugnis beurteilt werden, sind unter anderem die Kenntnisse und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, sein Arbeitserfolg sowie seine Arbeitsweise. Die Leistungsbereitschaft, die Zuverlässigkeit und die Belastbarkeit des Arbeitnehmers sollten zudem in einem Arbeitszeugnis enthalten sein. Im Arbeitszeugnis dürfen keine Angaben in Bezug auf das außerdienstliche Verhalten, Betriebsratstätigkeiten, Gewerkschaftszugehörigkeit, Schwangerschaft, Gesundheitszustand, Nebentätigkeit, die Anzahl der Krankentage, eventuelle Straftaten oder Wettbewerbsverbote gemacht werden. Sollten Sie nicht mit den Formulierungen in Ihrem Zeugnis zufrieden sein, können Sie sich jederzeit an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden und sich eine umfangreiche Rechtsberatung einholen.
Ähnlich ist es bei einer Abmahnung, die Ihnen Ihr Arbeitgeber erteilt: Hier gilt es schnell zu reagieren und sich die richtigen Tipps abzuholen. Wenn Sie sich von einem unserer Anwälte beraten lassen, kann dieser für Sie eine höhere Abfindung aushandeln und Ihnen sagen, was Sie genau beachten müssen. Auch etwaige Urlaubsansprüche lassen sich leichter durchsetzen, wenn man sich vorher bereits über die arbeitsrechtlichen Vorgaben beraten lässt.
Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage? Wurden Sie abgemahnt oder hat man Sie gemobbt? Man will Ihnen kündigen oder ist Ihnen eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag unklar? Dann zögern Sie nicht lange und rufen Sie noch heute die “Anwaltshotline Arbeitsrecht” an. Bereiten Sie im Vorfeld schon einmal den Arbeitsvertrag oder ggf. die Kündigung für die telefonische Rechtsberatung vor!
Was ist eine ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht?
Eine ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht ist eine Kündigung, die unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen erfolgt. Die ordentliche Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und einen Kündigungsgrund enthalten, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate beschäftigt ist oder der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat.
Was ist eine außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht?
Eine außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht ist eine Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgt. Die außerordentliche Kündigung kann nur aus einem wichtigen Grund ausgesprochen werden, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und den wichtigen Grund konkret benennen. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes erklärt werden.
Welche Voraussetzungen müssen bei einem Arbeitszeugnis erfüllt sein?
Ein Arbeitszeugnis muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Das Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Das Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit, zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers sowie zu den Gründen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten. Das Arbeitszeugnis muss klar und verständlich geschrieben sein und darf keine versteckten Bewertungen oder Hinweise enthalten.
Wann endet die Probezeit?
Die Probezeit endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer, die höchstens sechs Monate betragen darf. Die Probezeit kann durch eine schriftliche Vereinbarung verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Urlaub länger als ein Drittel der Probezeit abwesend war. Die Probezeit kann durch eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen beendet werden.
Haben Azubis Anspruch auf Gehalt?
Azubis haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung für ihre Ausbildung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Ausbildungsberuf, dem Ausbildungsjahr und dem Tarifvertrag. Die Vergütung muss mindestens 80 Prozent des tariflichen Ausbildungsgehalts betragen. Die Vergütung muss monatlich gezahlt werden und darf nicht vom Bestehen einer Prüfung abhängig gemacht werden.
Wie viele Überstunden darf man im Monat machen?
Die Anzahl der Überstunden darf im Monat nicht mehr als 48 Stunden betragen. Die Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt werden. Die Überstunden müssen entweder durch Freizeit ausgeglichen oder zusätzlich vergütet werden. Die Überstunden müssen in einem Zeitraum von sechs Monaten oder 24 Wochen ausgeglichen werden.
Was müssen Sie zur Elternzeit wissen?
Die Elternzeit ist ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für die Betreuung eines Kindes bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Die Elternzeit kann von beiden Elternteilen oder allein in Anspruch genommen werden. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Elternzeit kann in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich? Und was Sie sonst zum Urlaubsanspruch wissen müssen!
Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens vier Wochen pro Kalenderjahr. Der Urlaubsanspruch kann durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung erhöht werden. Der Urlaubsanspruch kann durch eine individuelle Vereinbarung nur verringert werden, wenn der Arbeitnehmer an mindestens 24 Werktagen im Jahr frei hat. Der Urlaub muss vom Arbeitgeber gewährt und vom Arbeitnehmer genommen werden.
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, der mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche oder 20 Werktage bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt . Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die der Arbeitnehmer keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt, hat er Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Der gesetzliche Urlaub kann grundsätzlich nicht verfallen, es sei denn, der Arbeitnehmer hat ihn aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen bis zum Ende des Kalenderjahres oder bis zum 31. März des Folgejahres nicht nehmen können. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Urlaub nachträglich gewähren oder abgelten. Der Arbeitnehmer kann aber auch auf seinen gesetzlichen Urlaub verzichten, wenn er dafür eine angemessene Vergütung erhält.
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, sie stehen dringenden betrieblichen Belangen oder den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer entgegen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen. Das heißt, dass der Arbeitgeber nicht willkürlich über den Zeitpunkt des Urlaubs entscheiden kann, sondern die Interessen aller Beteiligten abwägen muss. Dabei können Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Familienstand, Schulpflicht der Kinder oder gesundheitliche Einschränkungen eine Rolle spielen.
Der Arbeitgeber kann den bereits genehmigten Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen widerrufen oder kürzen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein unvorhergesehener Auftrag ansteht, ein wichtiger Kunde abspringt oder ein Kollege ausfällt. Der Arbeitgeber muss aber in diesem Fall dem Arbeitnehmer den entstandenen Schaden ersetzen, zum Beispiel die Stornokosten für eine gebuchte Reise.
Der Arbeitgeber darf den Urlaub nur dann verweigern, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Er muss aber dem Arbeitnehmer rechtzeitig mitteilen, ob und wann er seinen Urlaub nehmen kann. Der Arbeitgeber kann auch nicht einseitig bestimmen, dass der gesamte oder ein Teil des Urlaubs in bestimmten Zeiträumen genommen werden muss, zum Beispiel während Betriebsferien oder Kurzarbeit. Dies ist nur zulässig, wenn es eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt.
Der Arbeitnehmer muss seinen Urlaub rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen und dabei seine Urlaubswünsche äußern. Eine gesetzliche Frist für die Anmeldung des Urlaubs gibt es nicht, aber es empfiehlt sich, dies so früh wie möglich zu tun, um Konflikte zu vermeiden. Der Arbeitgeber muss den beantragten Urlaub unverzüglich genehmigen oder ablehnen. Er kann aber nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer seinen gesamten Jahresurlaub auf einmal nimmt. Der Arbeitnehmer hat das Recht, seinen Urlaub in mehreren Teilen zu nehmen.
Ein wichtiger betrieblicher Grund ist ein Umstand, der die Gewährung des Urlaubs für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Dies kann zum Beispiel eine plötzliche Auftragsspitze, ein Personalengpass oder eine Betriebsstörung sein. Ein wichtiger betrieblicher Grund muss aber immer konkret und nachweisbar sein und darf nicht auf einer schlechten Planung oder Organisation des Arbeitgebers beruhen.
Der Arbeitnehmer ist im Urlaub grundsätzlich nicht verpflichtet, für den Arbeitgeber erreichbar zu sein oder ihm Auskunft über seinen Aufenthaltsort zu geben. Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung von der beruflichen Tätigkeit und die Freizeitgestaltung nach eigenem Ermessen. Der Arbeitgeber darf daher nicht erwarten, dass der Arbeitnehmer im Urlaub ans Telefon geht oder E-Mails beantwortet. Ausnahmen können nur gelten, wenn es eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber gibt oder wenn ein Notfall vorliegt.
Was Sie zur Abfindung wissen sollten!
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Abfindung ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern kann durch einen Sozialplan, einen Aufhebungsvertrag oder ein gerichtliches Urteil vereinbart werden. Eine Abfindung soll den Verlust des Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Nachteile ausgleichen. Eine Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert werden.
Schriftliche Rechtsberatung zum Arbeitsrecht
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