Ein Falschalarm, durch den ein Polizei- oder Feuerwehreinsatz ausgelöst wird, obwohl gar keine Gefahr besteht, kann in Deutschland sehr teuer werden. Doch was passiert wenn der Alarm versehentlich beim Kochen ausgelöst wurde?

Vermieterin fordert Rückerstattung der Kosten für einen Falschalarm

Im Juli 2012 sowie im Januar 2013 löste ein Mieter beim Kochen einen Rauchwarnmelder aus, der in seinem Flur installiert war. In beiden Fällen kam es zu einem Einsatz der Feuerwehr, da diese direkt mit dem Rauchwarnmelder in Verbindung stand. Durch die beiden Falschalarme wurden insgesamt Kosten in Höhe von rund 600 Euro verursacht. Daraufhin verlangte die Vermieterin von ihrem Mieter die Rückerstattung der Kosten, doch dieser weigerte sich zu zahlen. Da sich die beiden Parteien nicht einigen konnten, kam der Fall schließlich vor Gericht. Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies einen Erstattungsanspruch der Vermieterin ab, dagegen legte sie Berufung ein.

Mieter muss wegen Verletzung der Obhutspflicht zahlen

Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte zugunsten der Vermieterin und hob damit die Entscheidung der Vorinstanz wieder auf. Gemäß § 280 Abs. 1 BGB habe die Vermieterin einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die beiden Feuerwehreinsätze, da der Mieter für die Falschalarme verantwortlich sei.

Wenn ein Mieter durch außerordentlich viel Rauch, Dunst oder Hitze beim Kochen einen ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder auslöst, so bedeute dies eine Verletzung seiner Obhutspflicht. Falls eine Dunstabzugshaube fehlen sollte, müsse der Mieter anderweitig vorsorgen, beispielsweise durch das Öffnen eines Fensters oder das Schließen der Küchentür. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Mieter über die Verbindung des Rauchwarnmelders mit der Feuerwehr informiert war.

  • Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 08.09.2015, AZ: 2-11 S 153/14