Unfall eines Fußgängers wegen Alkoholkonsums

Man is drinking alcohol in slums

Alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen, ist in der Regel mit einer erhöhten Unfallgefahr verbunden, nicht nur als Autofahrer, sondern auch als Fußgänger. Doch wer muss für die Folgen eines Unfalls aufkommen, wenn ein betrunkener Fußgänger bei einem Verkehrsunfall verletzt wird?

Fußgänger fordert Schadensersatz

Ein betrunkener 48-Jähriger aus Herten geriet als Fußgänger auf einem Supermarktparkplatz zwischen die Achsen eines Sattelaufliegers. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. Der besagte Lastzug hatte sich zuvor langsam bewegt. Der Fußgänger war aufgrund eines Promillewertes von 2,49 nicht mehr verkehrstüchtig. Der Verletzte forderte nun Schmerzensgeld von insgesamt 20.000 Euro.

Fahrer trifft keine Schuld

Seine Klage blieb jedoch ohne Erfolg, denn der Kläger habe den Unfall hauptsächlich selbst verursacht. Den Fahrer treffe kein Verschulden. Man könne ihm nicht vorwerfen, falsch oder zu spät auf das Auftauchen des Fußgängers reagiert zu haben. Der Unfall hätte zudem auch nicht durch eine Reaktion, die ihm zumutbar gewesen wäre, verhindert werden können. Als sich der Kläger dem Auflieger näherte, konnte der Fahrer ihn nicht als hilfsbedürftig einschätzen. Dagegen hat der Kläger nach Ansicht des Gerichts gegen das Rücksichtnahmegebot, das auch Fußgänger im Straßenverkehr berücksichtigen müssen, verstoßen. Er hat den Sattelzug gesehen und ist schnellen Schrittes seitlich auf diesen zugelaufen. Danach hat er sich mit seinen Händen derart auf den Aufbau gestützt, so dass er zwischen die Hinterachse gefallen sei. Das Verhalten des Klägers sei demnach verkehrswidrig und äußerst eigengefährdend. Dies lässt sich lediglich durch den hohen Alkoholkonsum begründen. Die Betriebsgefahr des Lastzuges trete hinter diesen Verkehrsverstoß des Klägers zurück.

 

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Juli 2015; AZ: 9 U 34/14