Bei Husten, Schnupfen und Heiserkeit führt der Weg oft in die nächste Apotheke, um sich beraten zu lassen und ein Mittel gegen die Beschwerden zu bekommen. Ein Apotheker aus dem Raum Wuppertal bot seinen Kunden zusätzlich Ohrlochstechen inklusive Ohrstecker an. Ein Verein zur Wahrung und Förderung gewerblicher Interessen hielt diese Dienstleistung für nicht apothekenüblich und klagte dagegen.

Der Verein sah in dem Angebot der Apotheke einen Wettbewerbsverstoß. Das Ohrlochstechen sei keine apothekenübliche Dienstleistung und müsse unterlassen werden. Das Landgericht Wuppertal hatte über den Unterlassungsanspruch zu entscheiden.

Ohrlochstechen ist weder gesundheitsdienlich noch gesundheitsfördernd

Das Landgericht hat dem Kläger Recht gegeben. Nach § 1 a Abs. 10 und 11 der Apothekenbetriebsordnung sei das Ohrlochstechen und der Verkauf von Ohrlochsteckern nicht als apothekenüblich anzusehen und die angebotene Dienstleistung daher unzulässig. Apothekenübliche Waren und Dienstleistungen müssen nach der Verordnung der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen oder diese fördern. Dies war beim Ohrlochstechen nicht der Fall.

Der Apothekenbetreiber rechtfertigte sein Angebot damit, dass durch seine fachkundige Arbeitsweise und die professionellen Geräte eine Gesundheitsgefährdung beim Ohrlochstechen nahezu ausgeschlossen werden könne. Dieses Argument reichte dem Landgericht jedoch nicht aus, da keine positiven gesundheitlichen Auswirkungen festgestellt werden konnten. Außerdem gebe es keinen Grund anzunehmen, dass andere geschulte Personen schlechter Ohrlöcher stechen könnten als ein Apotheker.

Verletzt das Verbot die Berufsfreiheit?

Was versteht man unter der Berufsfreiheit?

Die Berufsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht, das in Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert ist. Sie umfasst die freie Wahl und Ausübung des Berufs, des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte. Die Berufsfreiheit ist jedoch nicht schrankenlos gewährleistet, sondern kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden. Gesetzliche Regelungen müssen verhältnismäßig sein und den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.

In diesem Abschnitt möchte ich auf Rechtsfragen eingehen, die sich im Zusammenhang mit der Berufsfreiheit stellen. Dabei erläutere ich die verschiedenen Teilgewährleistungen der Berufsfreiheit und veranschauliche dies anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Darüber hinaus gehe ich auf die Bedeutung der Berufsfreiheit im Europarecht ein und stelle einige aktuelle Gesetze und Entscheidungen zur Berufsfreiheit vor.

Was ist ein Beruf im Sinne des Art. 12 GG?

Zunächst stellt sich die Frage, was unter einem Beruf im Sinne des Art. 12 GG zu verstehen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiten Berufsbegriff entwickelt, der jede auf Dauer angelegte Tätigkeit umfasst, die der Schaffung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage dient. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit erwerbswirtschaftlich oder gemeinnützig ist, ob er sie selbständig oder unselbständig ausübt und ob sie eine bestimmte Qualifikation erfordert oder nicht. Unter den Schutz der Berufsfreiheit fallen auch künstlerische, wissenschaftliche und publizistische Tätigkeiten.

Nicht als Beruf gelten dagegen Tätigkeiten, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen.

Was bedeutet die Berufswahlfreiheit?

Die Berufswahlfreiheit garantiert das Recht, einen Beruf frei zu wählen und zu wechseln. Sie schützt sowohl das „Ob“ als auch das „Welche“ der Berufswahl. Die Berufswahlfreiheit gilt für alle Deutschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft.

Die Berufswahlfreiheit kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wenn dies aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist. Das Gesetz muss dabei eine hinreichend bestimmte Regelung enthalten und darf nicht willkürlich oder unverhältnismäßig sein. Beispiele für zulässige Einschränkungen der Berufswahlfreiheit sind:

– Die Zulassung zu bestimmten Berufen kann von einer bestimmten Ausbildung oder Prüfung abhängig gemacht werden (z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Lehrer).

– Die Ausübung bestimmter Berufe kann von einer Erlaubnis oder Genehmigung abhängig gemacht werden (z.B. Taxiunternehmer, Gastwirt, Apotheker).

– Die Zahl der Zulassungen zu bestimmten Berufen kann begrenzt werden (z.B. Numerus clausus für Medizinstudium).

– Die Wahl eines bestimmten Arbeitsplatzes kann von einer Zustimmung des Arbeitgebers abhängig gemacht werden (z.B. Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag).

Was bedeutet die Berufsausübungsfreiheit?

Die Berufsfreiheit garantiert das Recht, einen gewählten Beruf frei auszuüben. Sie schützt das „Wie“ der Berufsausübung. Die Berufsausübungsfreiheit gilt für alle Deutschen, unabhängig davon, ob sie selbständig oder unselbständig beschäftigt sind.

Die Berufsausübungsfreiheit kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden, wenn dies aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist. Dabei muss das Gesetz eine hinreichend bestimmte Regelung enthalten und darf nicht willkürlich oder unverhältnismäßig sein. Beispiele für zulässige Regelungen der Berufsausübungsfreiheit sind:

– Die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen kann durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt werden (z.B. Arbeitszeit, Lohn, Urlaub).

– Die Einhaltung von Qualitätsstandards oder Hygienevorschriften kann man vorschreiben (z.B. Lebensmittelkontrolle, Arzneimittelüberwachung).

– Die Wahrung von Treuepflichten oder Verschwiegenheitspflichten kann man verlangen (z.B. Beamtenrecht, Anwaltsrecht).

– Die Haftung für Schäden aus der Berufsausübung kann man gesetzlich regeln (z.B. Produkthaftungsgesetz).

Was bedeutet die Arbeitsplatzwahlfreiheit?

Die Freiheit der Arbeitsplatzwahl garantiert das Recht, einen Arbeitsplatz frei zu wählen und zu wechseln. Sie schützt sowohl das „Ob“ als auch das „Wo“ der Arbeitsplatzwahl. Die Arbeitsplatzwahlfreiheit gilt für alle Deutschen, unabhängig von ihrer Qualifikation oder Branche.

Die Freiheit der Arbeitsplatzwahl kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wenn dies aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist. Das Gesetz muss dabei eine hinreichend bestimmte Regelung enthalten und darf nicht willkürlich oder unverhältnismäßig sein. Beispiele für zulässige Einschränkungen der Freiheit der Arbeitsplatzwahl sind:

– Die Wahl eines bestimmten Arbeitsplatzes kann von einer Sicherheitsüberprüfung abhängig gemacht werden (z.B. Geheimdienstmitarbeiter, Fluglotse).

– Die Wahl eines bestimmten Arbeitsplatzes kann von einer räumlichen Mobilität abhängig gemacht werden (z.B. Soldat, Diplomat).

– Die Wahl eines bestimmten Arbeitsplatzes kann man von einer sozialen Bindung abhängig machen(z.B. Kirchenmitarbeiter).

Was bedeutet die Ausbildungsstättenwahlfreiheit?

Die Freiheit der Wahl der Ausbildungsstätte garantiert das Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen und zu wechseln. Sie schützt sowohl das „Ob“ als auch das „Wo“ der Wahl der Ausbildungsstätte. Die Ausbildungsstättenwahlfreiheit gilt für alle Deutschen, unabhängig von Alter und Schulart.

Die Freiheit der Wahl der Ausbildungsstätte kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wenn dies aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist. Das Gesetz muss dabei eine hinreichend bestimmte Regelung enthalten und darf nicht willkürlich oder unverhältnismäßig sein. Beispiele für zulässige Beschränkungen der Freiheit der Wahl der Ausbildungsstätte sind:

– Die Zulassung zu einer bestimmten Ausbildungsstätte kann man von einer bestimmten Schulbildung oder Prüfung abhängig machen(z.B. Abitur für Hochschule).

– Die Zulassung zu einer bestimmten Ausbildungsstätte kann man von einer örtlichen Zugehörigkeit abhängig machen (z.B. Schulbezirk für Grundschule).

– Die Zulassung zu einer bestimmten Ausbildungsstätte kann man von einer konfessionellen Bindung abhängig machen (z.B. Bekenntnisschule).

Warum ist die Berufsfreiheit verletzt?

Dass das Verbot nicht die Berufsfreiheit verletzt, begründete das Gericht damit, dass es dazu diene, die Entwicklung von Apotheken zur Drogerie zu verhindern. Für die Verbraucher sei es wichtig, eine Apotheke als Ort für Arzneimittel und Gesundheitsförderung wahrzunehmen. Deswegen müsse sichergestellt werden, dass den angebotenen Produkten und Dienstleistungen ein gesundheitlicher Nutzen zugrunde liegt.

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