Immer wieder kommt es vor, dass Politiker Negativschlagzeilen machen und ihr Amt missbrauchen. Sie veruntreuen Gelder oder machen sich der Bestechung schuldig. Bei ihrer Bestrafung durch das Gericht werden sie dennoch häufig bevorzugt behandelt und erhalten meist eine vergleichsweise milde Strafe. Auch im vorliegenden Fall geht es um einen Innenminister, der wegen Abgeordnetenbestechung und Vorteilsannahme verurteilt worden ist.

Verurteilung des Innenministers

Konkret wurde ein ehemaliger thüringischer Innenminister angeklagt und sowohl wegen zweifacher Vorteilsannahme als auch wegen Abgeordnetenbestechung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte wurde in einem weiteren Fall vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen.

Zusätzliche Tätigkeit als Berater

Der Angeklagte war in den Jahren von 1999 bis 2002 Innenminister in Thüringen. 2009 hat man ihn sowohl zum stellvertretenden Bürgermeister als auch zu einem ehrenamtlichen Beigeordneten ernannt. Im Juli 2010 ging er dann einen Beratervertrag mit einer Firma ein, die auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien tätig ist. Für ein tägliches Arbeitsentgelt von 700 Euro setzte er die Wirtschaftsinteressen des Unternehmens durch. Weiterhin vereinbarte er mündlich, dass er ein solches Entgelt nicht nur für seine privaten Tätigkeiten erhält, sondern auch für seine Dienstausübung, die sich damit überschneidet.

Angeklagter verschweigt Oberbürgermeister genaue Tätigkeiten

Von seinem Beratervertrag unterrichtete der Angeklagte den Oberbürgermeister zwar, allerdings verschwieg er diesem die exakten Bedingungen und die genauen Tätigkeiten. Er erhielt vom Oberbürgermeister die Aufgabe, von Oktober bis Dezember 2010 mit dem Thüringer Bau- und Umweltministerium Verhandlungen zu führen. Hierbei ging es um die Ausweitung der Windvorranggebiete. Bei der Ausführung dieses Auftrages nahm der Angeklagte Einfluss auf die Beschlussvorlage des Eisenacher Stadtrates. Sowohl diese als auch andere Arbeiten stellte er seinem Vertragspartner als beratende Tätigkeit in Rechnung.

Der befristete Beratervertrag wurde im Dezember 2010 um ein weiteres Jahr verlängert. Für seine Dienstausübung ließ sich der Angeklagte durch eine stillschweigende Zusatzvereinbarung monetäre Vorteile versprechen. In diesen beiden Beraterverträgen sah das Landgericht eine strafbare Vorteilsannahme, die der Oberbürgermeister nicht genehmigt habe. In einem weiteren Fall wurde der Angeklagte vom Landgericht wegen Abgeordnetenbestechung verurteilt.

Verurteilung rechtskräftig

Der Angeklagte legte gegen die Verurteilung Revision ein und wollte einen Freispruch erwirken. Daraufhin hat der Bundesgerichtshof die Strafe, die für den zweiten Beratervertrag verhängt worden ist, und die Gesamtstrafe aufgehoben, da ein Wertungsfehler vorlag, im Übrigen wurden die Revisionen jedoch verworfen. Die Bewertung des Landgerichts, der zufolge der Angeklagte mit der Firma korrupte Unrechtvereinbarungen getroffen hat, ist frei von Rechtsfehlern. Die Annahme der Honorare für seine Beratungstätigkeit war nicht genehmigt, denn er hat wesentliche Inhalte vor dem Oberbürgermeister verschwiegen. Somit ist die Verurteilung wegen der zweifachen Vorteilsannahme sowie wegen Abgeordnetenbestechung rechtskräftig.

 

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2015; AZ: 2 StR 281/14