Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in einem Streitfall zwischen dem Landgericht Meiningen und einer überörtlichen Verlagsgruppe entschieden. Grundlage war die Verurteilung des früheren Thüringer Innenminister Christian Köckert vom 08. Januar 2014. Er war durch das Landgericht Meiningen wegen Vorteilsnahme und Abgeordnetenbestechung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach einer Revision wurde das Urteil am 04. März 2014 mündlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt und am 17. März schließlich entschieden. Die Verlagsgruppe verlangte eine Kopie des Strafurteils vom Landgericht Meiningen zu Zwecken der Veröffentlichung und stellte einem Antrag bei dem zuständigen Verwaltungsgericht. Demnach sollte der Freistaat Thüringen eine anonymisierte Kopie des Prozesses herausgeben. Dieser reichte erfolgreich eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ein, das entschied, dass die Verlagsgruppe nur Auskunft zu bestimmten Fragen und keine vollständige Kopie des Strafurteils erhalten darf. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Die Entscheidung wurde mit §4 des Thüringer Pressegesetzes (TPG) begründet, der die Behörde verpflichtet, der Presse die zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. In bestimmten Fällen kann die Presse jedoch auch die Herausgabe einer Urteilskopie verlangen. Im Fall des ehemaligen Innenministers beschloss das Oberverwaltungsgericht jedoch, dass eine Veröffentlichung des Urteils die Durchführung des Strafverfahrens gefährden könne, da das Verfahren durch die Revision noch nicht abgeschlossen sei. Außerdem seien noch nicht alle Tatverdächtigen vernommen und verurteilt worden, sodass eventuelle Zeugen durch die Veröffentlichung beeinflusst werden könnten. Darüber hinaus wäre das Urteil bereits in der Presse veröffentlicht worden. Außerdem könne das Gericht unmöglich alle Auswirkungen einer Veröffentlichung wie etwa eine nur teilweise zitierte Publikation vorhersehen und in Kauf nehmen.

Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht