Die Verurteilung von Uli Hoeneß, dem ehemaligen Präsidenten des FC Bayern München, hat vielerorts für Diskussionen gesorgt. Nun hat das Landgericht Augsburg entschieden, dass der Bayern-Boss Ende Februar vorzeitig aus der Haft entlassen werden soll.

Ex-Präsident des FC Bayern wird wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Uli Hoeneß wurde im März 2014 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Um einer Strafe zu entgehen, hatte der 64-Jährige zuvor zwar eine Selbstanzeige abgegeben, doch diese entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen und wurde daher für unwirksam erklärt. Nachdem Hoeneß schließlich im Juni 2014 seine Haftstrafe antrat, befindet er sich seit dem 1. Januar 2015, als sogenannter Freigänger, im gelockerten Strafvollzug. Tagsüber arbeitet er für den FC Bayern im Nachwuchsbereich und muss nur noch nachts wieder in die Justizvollzugsanstalt zurück. Die Hälfte seiner Strafe hat Hoeneß inzwischen abgesessen, der Rest wird zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.

Wann kann man vorzeitig aus der Haft entlassen werden?

Gemäß § 57 Absatz 2 StGB kann ein Strafgefangener, der zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe verbüßt,  bei guter Führung schon nach der Hälfte der Zeit aus der Haft entlassen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Gesamtdauer der Strafe nicht mehr als zwei Jahre beträgt oder besondere Umstände vorliegen. Diesbezüglich werden vor allem die Umstände der Tat, die Persönlichkeit des Verurteilten und dessen Verhalten während des Strafvollzugs berücksichtigt. Die verbliebene Freiheitsstrafe wird dann zur Bewährung ausgesetzt, die wiederum mit bestimmten Bedingungen (z.B. sich regelmäßig bei Gericht zu melden) verbunden sein kann.

Gericht sieht besondere Umstände für Entlassung bei Uli Hoeneß erfüllt

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg bezeichnete die von Hoeneß hinterzogenen Steuern in Höhe von 28,5 Millionen Euro zwar als hohen Gesamtschaden, sprach sich jedoch trotzdem für eine vorzeitige Entlassung aufgrund besonderer Umstände aus. Der Ex-Präsident des FC Bayern habe sich gut in die Gefangenengemeinschaft integriert und seine Schulden zurückgezahlt. Ebenso wurde seine Selbstanzeige positiv erwähnt, auch wenn sie im Endeffekt unwirksam war. Eine erneute Straffälligkeit sei bei dem 64-Jährigen nicht anzunehmen. Ende Februar soll Uli Hoeneß nun aus der Haft entlassen werden.

  • Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/uli-hoeness-haftentlassung-bewaehrung-ausgesetzt-halbstrafenzeitpunkt-besondere-umstaende/