Paragraphenzeichen über einem Stapel 100-Euro-Scheine

Nicht alle EU-Ausländer haben Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland

Kein Hartz IV für EU-Ausländer

Verfasst von am 17. Dezember 2015 in Sozialrecht

In Deutschland haben arbeitssuchende Ausländer aus EU-Mitgliedsstaaten generell keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Das wurde nun erneut durch einen Beschluss des Sozialgerichts Dortmund bestätigt.

Arbeitsloser Slowake klagt gegen Jobcenter

Das Gericht hatte den Fall eines slowakischen Bauarbeiters aus Kreuztal zu entscheiden. Der Mann klagte gegen das Jobcenter Siegen-Wittgenstein, weil es seinen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) abgelehnt hatte. Das Jobcenter berief sich auf § 7 Absatz 1 SGB II: Die Verfassung garantiere zwar ein menschenwürdiges Existenzminimum, jedoch ergebe sich aus dieser Garantie lediglich die Pflicht zur Beseitigung solcher Notlagen, die der Betroffene nicht selbst durch Hilfe zur Selbsthilfe beseitigen kann.

Klage abgewiesen: Kläger könnte in seinem Heimatland Sozialleistungen beziehen

Das Sozialgericht Dortmund sah einen solchen Fall nicht für gegeben: Der Mann könne sich selbst durch die Rückreise in sein Heimatland helfen. In der Slowakei könne der Kläger seinen Lebensunterhalt durch die Aufnahme einer Tätigkeit oder durch dortige Sozialleistungen bestreiten. Das Gericht wies seine Klage mit Beschluss vom 23.11.2015 ab (Az. S 30 AS 3827/15 ER).

Wer bekommt in Deutschland Sozialleistungen?

Keine Sozialleistungen erhalten in Deutschland prinzipiell alle EU-Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland. Danach sind sie Deutschen generell gleichgestellt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sie noch nie gearbeitet haben oder noch nicht mindestens ein Jahr in Deutschland beschäftigt waren. Dann entfällt der Leistungsanspruch nach sechs Monaten.

Härtefall aus Leipzig

Immer wieder haben sowohl deutsche als auch EU-Gerichte über Klagen von EU-Ausländern zu entscheiden, die in Deutschland Sozialleistungen beantragt haben. Viel mediales Interesse wurde letztes Jahr einem Urteil des EuGH zuteil. Das Gericht entschied im Fall einer in Leipzig lebenden Rumänin, die noch nie in Deutschland gearbeitet oder sich um Arbeit bemüht hatte, dass kein Anspruch auf Hartz IV besteht.

 

  • Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-dortmund-s30as382715er-kein-hartz-iv-eu-buerger-arbeitssuchend-leistungsausschluss/