IS-Rückkehrer verurteilt

Verfasst von am 9. Dezember 2015 in Strafrecht

Das Oberlandesgericht Celle hat zwei junge Männer, die in Syrien die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) unterstützt haben, zu Haftstrafen verurteilt. Die beiden gaben an, von den Dschihadisten zwangsrekrutiert worden zu sein. Dies hielten die Richter jedoch für unglaubwürdig.

Wolfsburger war als Selbstmordattentäter in Syrien

Der 27-jährige Ayoub B. und der 26-jährige Ebrahim H. B. gehörten zu der sogenannten Wolfsburger Zelle und sollen dort von einem IS-Anwerber radikalisiert worden sein. Im Jahr 2014 waren die jungen Deutsch-Tunesier dann nach Syrien gereist. Ayoub B. hatte als Krankenwagenfahrer im Kampfgebiet gearbeitet, während Ebrahim H.B. sich als Selbstmordattentäter meldete. Zu einem Anschlag kam es nicht. Beide Männer hatten sich in Syrien an Waffen ausbilden lassen und im Internet zum „heiligen Krieg“ aufgerufen.

Viele IS-Anhänger kehren desillusioniert nach Deutschland zurück

Weil die anfängliche Euphorie der beiden jedoch rasch verflogen war, kehrten sie nach wenigen Monaten wieder nach Deutschland zurück. Nach eigenen Angaben waren die zwei Wolfsburger nur nach Syrien gereist, um den Islam zu studieren und nicht zum Kämpfen. Sie seien von den Dschihadisten zwangsrekrutiert worden. Ihre Begeisterung für den Kampf hätten sie nur vorgespielt, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.

Was passiert mit den Rückkehrern?

Das Gericht hielt die vorgetragene Unwissenheit der jungen Männer für unglaubwürdig. Schon in der Wolfsburger Moschee sollen sie über den bewaffneten Dschihad gesprochen haben. Zudem hätten sie auch schon früher aus Syrien fliehen können. Strafmildernd wurde allerdings berücksichtigt, dass sich die jungen Männer inzwischen glaubhaft von der Terrormiliz distanziert haben. Durch ihre Geständnisse konnten die Ermittler viele neue Erkenntnisse über den IS gewinnen. Ayoub B. wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, Ebrahim H.B. zu drei Jahren.

Quellen:

  • Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Celle vom 07.12.2015, AZ: 2 StE 6/15-3
  • http://www.spiegel.de/politik/deutschland/is-rueckkehrer-aus-wolfsburg-verfuehrt-und-schuldig-a-1066560.html