Ehrenmord im Schlaf

Verfasst von am 4. Dezember 2015 in Strafrecht

Ein Vater aus Darmstadt hat seine 19-jährige Tochter im Schlaf erwürgt, weil sie eine uneheliche Beziehung führte.  Nun wurden beide Elternteile zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Streng islamisches Ehepaar war mit der Liebesbeziehung der Tochter nicht einverstanden

Die Eltern des getöteten Mädchens, die ursprünglich aus Pakistan stammen, sind Mitglieder der islamischen Ahmadiyya-Gemeinde in Darmstadt. Obwohl der Freund ihrer ältesten Tochter ebenfalls dieser Gemeinde angehört, war das Ehepaar nicht mit der vorehelichen Beziehung der beiden einverstanden. Nachdem die Eltern von dem Verhältnis erfuhren, sollen sie ihre Tochter regelmäßig unter Druck gesetzt und sogar gewaltsam bestraft haben. Nach einem heftigen Streit im Januar soll der Vater schließlich seine eigene Tochter im Schlaf erwürgt haben.

Eltern haben den Mord lange geplant

Vor Gericht zeigte sich der Vater geständig. Allerdings bestand er darauf seine Tochter nicht im Schlaf, sondern während einer Auseinandersetzung im Affekt getötet zu haben. Seine Verteidigung plädierte auf Totschlag. Die Umstände sprachen jedoch für ein geplantes Vorgehen, an dem beide Eheleute beteiligt waren. So hatte sich die Mutter der getöteten 19-Jährigen kurz vor der Tat einen Rollstuhl ausgeliehen. Überwachungsvideos zeigten, dass der Vater bereits am Vortag der besagten Nacht die Kamera im Fahrstuhl abgeklebt hatte. Auf den Aufnahmen der Tatnacht konnte man zumindest noch erkennen, dass zwei Personen mit einem Rollstuhl einsteigen. Auch eine Obduktion der 19-Jährigen ergab kaum Anzeichen für eine körperliche Auseinandersetzung, daher ging das Gericht davon aus, dass das Mädchen wehrlos im Schlaf erwürgt worden war.

Ehepaar wird zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt

Der Einwand der Verteidigung, dass der kulturelle Hintergrund der Familie bei dem Strafmaß berücksichtigt werden müsse, lehnte das Gericht ab. Selbst wenn eine voreheliche Beziehung in Pakistan nicht akzeptiert werde, könne dies nicht auf das deutsche Recht übertragen werden. Die Eltern der 19-Jährigen wurden aufgrund des heimtückischen Mordes aus niederträchtigen Beweggründen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Ehepaar sei an seinem Leben in einer Parallelgesellschaft gescheitert.