Immer mehr Flüchtlinge zieht es aus dem Ausland nach Deutschland, nicht immer erfolgt die Einreise legal. So auch im vorliegenden Fall, bei dem zwei syrische Staatsbürger zu einer jeweils dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, weil sie Ausländer gewerbsmäßig nach Deutschland eingeschleust haben.

Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Einschleusens rechtens

Die beiden Verurteilten schleusten 2012 syrische Flüchtlinge nach Deutschland, die sich zuvor illegal in Griechenland befanden und keine gültigen Personalausweise besaßen. Dieses Einschleusen erfolgte gegen eine Zahlung von mehreren Tausend Euro. Die Täter besorgten den Flüchtlingen gefälschte Personaldokumente und organisierten die Reise nach Deutschland, die teils über den Landweg, teils auch über einen direkten Linienflug erfolgte. Die syrischen Flüchtlinge sind trotz ihrer Asylanträge illegal nach Deutschland eingereist, da sie die notwendigen Legitimationspapiere nicht besaßen. Sie konnten auch nicht auf das Asylgrundrecht verweisen, da sie aus einem sicheren Drittland eingereist sind. Da sie bei der illegalen Einreise aktiv mitgeholfen haben, sind die beiden Syrer strafbar. Ihre eingelegte Revision hatte somit keinen Erfolg, weshalb ihre dreijährige Freiheitsstrafe bestehen bleibt.

 

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2015; AZ: 4 StR 178/14 und 4 StR 233/14