☎ Anwaltshotline “Lebensversicherung”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Ihre Fragen zur Lebensversicherung werden Ihnen schnell und unkompliziert von einem Rechtsanwalt beantwortet. Ein Anruf bei der „Hotline Versicherungsrecht“ genügt!

Interessantes zur Lebensversicherung

  • Personenversicherung
  • Erbschaft
  • Rückkaufswert
  • Überschussbeteiligung
  • Todesfall

Vielen Menschen ist es wichtig zu wissen, dass im Falle ihres Todes für ihre Hinterbliebenen gesorgt ist, beispielsweise für Kinder oder für den Ehegatten. Eine Möglichkeit dazu stellt eine Lebensversicherung dar. Verstirbt die Person, auf welche der Versicherungsvertrag abgeschlossen worden ist, so wird einem Berechtigten, der gesondert bestimmt werden kann, ein bestimmter Kapitalbetrag oder eine Rente ausgezahlt. Bei einer Lebensversicherung unterscheidet man zwischen der Erlebensversicherung und der Todesfallversicherung. Bei ersterer wird die Versicherungssumme bei Erreichen eines festgelegten Lebensjahres und bei letzterer im Todesfall an einen Hinterbliebenen ausgezahlt. In der Praxis kommt es oft zu einer Kombination beider Modelle: Die Versicherungssumme ist beispielsweise mit dem Tod zu entrichten, spätestens jedoch mit Erreichen des 70. Lebensjahres. Die Lebensversicherung hat den Vorteil, dass sie nicht Teil der Erbmasse des Verstorbenen ist und somit unabhängig vom Schicksal des Nachlasses ausgezahlt wird.

Beim Abschluss einer Lebensversicherung sind verschiedene Dinge zu beachten, denn es gelten gegenüber anderen Versicherungsverträgen noch Sondervorschriften. So hat der Versicherungsgeber die Pflicht, dem Versicherungsnehmer verschiedene Modellrechnungen über die zu erwartenden Leistungen je nach dem Ablauf des Versicherungsverhältnisses zukommen zu lassen. Wurde nichts anderes vereinbart, so steht dem Versicherungsnehmer immer eine Überschussbeteiligung zu. Der Versicherungsnehmer hat nach dem Vertragsabschluss ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Macht er davon Gebrauch, hat ihm der Versicherer bereits bezahlte Prämien und auch den Rückkaufswert der Versicherung zu erstatten.

Der Versicherer wird dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Versicherte innerhalb von drei Jahren nach dem Abschluss der Lebensversicherung Selbstmord begeht. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn der Selbstmord in einem Zustand begangen wurde, in dem keine freie Willensbildung möglich war. Der Versicherer ist dennoch in jedem Fall zur Zahlung des Rückkaufwertes und der Überschussanteile verpflichtet.

Kompetenten Rechtsrat zur Lebensversicherung erhalten Sie schnell und unkompliziert über die „Anwaltshotline Versicherungsrecht“. Dort können Sie jederzeit mit versierten Anwälten in Kontakt treten, die im Versicherungsrecht tätig sind und jahrelange Berufserfahrung auf diesem Gebiet mitbringen. Halten Sie wichtige Dokumente beim Anruf jederzeit griffbereit.

Schriftliche Rechtsberatung zur Lebensversicherung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.