☎ Anwaltshotline “Verkehrszentralregister”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Für rechtliche Fragen dazu rufen Sie einfach die o.g. “telefonische Rechtsberatung Verkehrsrecht” an! Sie wollen Ihren Punktestand erfahren?

Laden Sie einfach dieses Formular herunter und senden Sie es an das Verkehrszentralregister. Sie erhalten dann kostenlos Auskunft über Ihren aktuellen Punktestand.

So funktioniert das Punktesystem

Das Punktsystem bewertet Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung nach einem bundeseinheitlichen Maßnahmen- bzw. Punktekatalog. Damit soll die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen gesichert werden. Jeder Verkehrssünder kann die Folgen seines eigenen Fehlverhaltens leicht selbst sehen und entsprechend reagieren.  Das System gilt als etabliert präventive Wirkung ist unumstritten.

Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister eingetragenen

  • rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) und
  • rechtskräftigen Straftaten.

Die Bewertung findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet.

Das Punktsystem bietet dem auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer Angebote und Hilfestellung, das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. In Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Gesprächen können die Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Dabei führt die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung zum Punkteabzug.

Wieviel Punkte gibt’s für eine Ordnungswidrigkeit?

Klicken Sie dafür unseren Bußgeldrechner!

Punkte und ihre Haltbarkeit

2 Jahre

  • bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).

5 Jahre

  • bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.

10 Jahre

  • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
  • bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

Unsere Anwaltshotline “Verkehrsrecht” beantwortet Ihre Fragen zu allen oben genannten Bereichen zum Verkehrsrecht. Lassen Sie sich von einem qualifizierten Anwalt beraten!

Das Verkehrsrecht betrifft hauptsächlich den Straßenverkehr. Zu dem Verkehrsrecht gehören  Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen sowie das Seerecht. Es ist vor allem in der Straßenverkehrsordnung und in der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Das Verkehrsrecht umfasst hauptsächlich das Verkehrsstrafrecht mit den Verkehrsordnungswidrigkeiten, das Verkehrszivilrecht, hierbei speziell das Verkehrshaftungsrecht, das Zulassungsrecht und das Fahrerlaubnisrecht. Für diese diversen Rechtsbereiche sind verschiedene Behörden zuständig, wie etwa das Ordnungsamt oder die Straßenverkehrsbehörde.

Halten Sie ggf. Ihren Bußgeldbescheid zum Telefonat bereit. Wählen Sie einfach die o.g.  Nummer der “Anwaltshotline Verkehrsrecht”!

Schriftliche Rechtsberatung zum Verkehrsrecht

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.