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Unsere Anwaltshotline Verkehrsrecht beantwortet Ihre Fragen zu allen Themen rund um das Verkehrsrecht. Lassen Sie sich von einem qualifizierten Anwalt beraten und nutzen Sie die telefonische Rechtsauskunft zum Verkehrsrecht!

Wichtige Stichworte zum Verkehrsrecht

  • Bußgeld
  • Ordnungswidrigkeit
  • Alkohol am Steuer
  • Drogen
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß

Sie haben zu einem der oben genannten Stichworte eine Frage oder möchten Rat durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Verkehrsrecht? Dann nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung und lassen Sie sich von einem Experten über Ihr individuelles Recht aufklären!

Das Verkehrsrecht betrifft hauptsächlich den Straßenverkehr. Zum Verkehrsrecht gehören das Straßenverkehrsrecht, das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen sowie das Seerecht. Es ist vor allem in der Straßenverkehrsordnung und in der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Das Verkehrsrecht umfasst hauptsächlich das Verkehrsstrafrecht mit den Verkehrsordnungswidrigkeiten, das Verkehrszivilrecht, hierbei speziell das Verkehrshaftungsrecht, das Zulassungsrecht und das Fahrerlaubnisrecht. Für diese diversen Rechtsbereiche sind verschiedene Behörden zuständig, wie etwa das Ordnungsamt oder die Straßenverkehrsbehörde. Den rechtlichen Rahmen in Bezug auf das Verkehrsrecht bilden unter anderem die Straßenverkehrsordnung, das Straßenverkehrsgesetz, die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Fahrerlaubnisordnung, die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Ordnungsrecht.

Das Verkehrszivilrecht und seine Regelungen

Das Verkehrszivilrecht umfasst in erster Linie das Verkehrshaftungsrecht sowie das Verkehrsvertragsrecht. Hier finden insbesondere das Schadenersatzrecht, das Sachenrecht sowie das Schuldrecht Anwendung. Das Verkehrshaftungsrecht kommt unter anderem zum Einsatz, wenn sich ein Verkehrsunfall ereignet. Hier können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Schaltet der Geschädigte hierfür einen Rechtsanwalt ein, muss dafür die gegnerische Haftpflichtversicherung aufkommen. Dass dies so geregelt ist, ist den meisten Autofahrern nicht bewusst. Wenn auch Sie Geschädigter eines Autounfalls sind, sollten Sie sofort rechtliche Beratung durch einen Anwalt einholen, der Ihre Schadenspositionen geltend macht. Hierfür werden, falls vorhanden, verschiedene Unterlagen benötigt. Dies sind unter anderem das Sachverständigengutachten, der Kostenvoranschlag, die Reparaturkostenrechnung, die Abschleppkostenrechnung, die Mietwagenrechnung oder auch die Reisekosten vom Unfallort nach Hause. Falls es bereits vor dem Unfall einen Vorschaden gab, so steht der Geschädigte in der Pflicht, nachzuweisen, dass eine Reparatur vor dem Unfall erfolgt ist. Generell verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb von drei Jahren. Für Personenschäden gilt grundsätzlich eine Frist von insgesamt 30 Jahren.

Das Verkehrsvertragsrecht kommt unter anderem bei der Finanzierung, dem Kauf, der Reparatur oder dem Tuning eines Autos zum Einsatz. Gesetzliche Vorschriften finden sich unter anderem im Kaufrecht, Allgemeinen Schuldrecht, Darlehensrecht sowie Werkvertragsrecht.

Das Verkehrsstrafrecht und seine Straftaten

Das Verkehrsrecht umfasst zudem Straftaten, die sich im öffentlichen Verkehrsgeschehen ereignen. Diese Vergehen bzw. Verbrechen sind strafbar. Strafvorschriften kann man im Strafgesetzbuch, im Pflichtversicherungsgesetz sowie im Straßenverkehrsgesetz finden. Je nach Schwere der Verkehrsstraftat kann die Eignung des Täters zum Führen eines Pkws angezweifelt werden. Es kann zu Punkten in Flensburg, zum Fahrverbot, zur Verlängerung der Probezeit oder sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. In vielen Fällen muss sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden. Tatbestände im Straßenverkehr können unter anderem das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sein, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, der Kennzeichenmissbrauch, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Steuerhinterziehung der Kfz-Steuer, das Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz oder die unterlassene Hilfeleistung.

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit liegt vor, wenn es sich um eine eher geringfügige Verletzung der gesetzlichen Regelungen handelt. Wird gegen die geltende Straßenverkehrsordnung verstoßen, kann es zusätzlich zum Bußgeld auch zu einem Fahrverbot von drei Monaten kommen. Wenn es sich um geringfügige Ordnungswidrigkeiten handelt, kann der Täter verwarnt werden und muss ein bestimmtes Verwarnungsgeld entrichten.

Im Bußgeldkatalog sind Verordnungen in Bezug auf die Erteilung einer Verwarnung, Geldbußen sowie der Anordnung eines Fahrverbotes aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr enthalten. Bei Bußgeldern bis 35 € spricht man lediglich von einer Verwarnung ohne einen Eintrag in das Verkehrszentralregister. Wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldstrafe von 40 € und mehr sowie einem oder mehr Punkten belegt ist, kann es unter Umständen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen. Überschreitet man die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften zum Beispiel um mehr als 30 km/h, kann grundsätzlich ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten verhängt werden. Seit Mai 2014 gilt eine Neuregelung in Bezug auf den Bußgeldkatalog. Eine Änderung betrifft den Führerscheinentzug, der nun nicht mehr ab 18, sondern bereits ab 8 Punkten gilt. Einzelne Vergehen werden nun nicht mehr unbedingt mit Punkten geahndet, sondern mit einer höheren Geldstrafe.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Durch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, wird die Fahreignung eines Antragstellers beurteilt. Durch diese Untersuchung soll eine Aussage über die Entwicklung des zukünftigen Verhaltens des Antragstellers getroffen werden. Das Verfahren soll dabei helfen, vor allem zukünftige Verkehrsauffälligkeiten zu vermeiden und die Fahreignung des Antragstellers dauerhaft wiederherzustellen. Eine MPU dauert grundsätzlich zwischen drei und vier Stunden und setzt sich aus drei Untersuchungsabschnitten zusammen. Im medizinischen Teil erfolgt eine Überprüfung auf für das Verkehrsrecht relevante Erkrankungen. Der Antragssteller wird unter anderem auf Drogen- und Alkoholmissbrauch getestet. Hierfür wird eine Blutabnahme oder ein Urin-Drogenscreening durchgeführt. Daran schließt sich ein psychologisches Gespräch an, in welchem der Antragsteller sein Fehlverhalten einsehen und Vorsätze für ein fehlerfreies Verhalten in der Zukunft treffen sollte. Dieses geplante Verhalten muss grundsätzlich seit mindestens einem halben Jahr gelebt werden. Zuletzt wird im Bereich Leistungsdiagnostik ein standardisierter Reaktionstest am PC durchgeführt. Hier wird die körperliche Leistungsfähigkeit getestet, also die Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit sowie die Konzentration des Antragsstellers. Die Kosten für die gesamte MPU belaufen sich in der Regel auf mehr als 500 Euro. Die vorbereitenden Angebote im Vorfeld einer MPU sind meist um einiges teurer, denn ein Verkehrspsychologe fordert pro Sitzung zwischen 60 und 100 Euro. Die zuständige Behörde prüft das erstellte Gutachten, bevor sie die Fahrerlaubnis neu erteilt.

Haben auch Sie sich einer Straftat im Verkehrsrecht schuldig gemacht? Haben Sie mehrfach die Geschwindigkeit überschritten oder einmal den Fuß zu stark auf das Pedal gedrückt? Haben Sie eine rote Ampel überfahren oder hat man Sie mit Alkohol hinter dem Steuer erwischt? Nutzen Sie am besten noch heute die kostengünstige Telefonberatung und lassen Sie sich ausführlich von einem erfahrenen Juristen im Bereich Verkehrsrecht beraten! Wenn Ihnen zum Beispiel ein Führerscheinentzug droht, kann Ihnen ein Rechtsexperte Tipps geben, wie Sie dieses Fahrverbot umgehen können und keine zusätzlichen Kosten und wertvolle Zeit für eine MPU investieren müssen.

Halten Sie ggf. Ihren Bußgeldbescheid zum Telefonat bereit. Wählen Sie einfach die o.g.  Nummer der “Anwaltshotline Verkehrsrecht” und lassen Sie sich mit einem Verkehrsrecht-Rechtsanwalt verbinden, der Sie umfassend berät!

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