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Was ist strafrechtlich relevante Körperverletzung?

Eine Körperverletzung ist eine Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person. Sie liegt vor, wenn jemand die Gesundheit oder das Wohlbefinden eines anderen schädigt oder beeinträchtigt. Dabei muss die Schädigung oder Beeinträchtigung nicht dauerhaft sein, sondern kann auch vorübergehend sein. Allerdings sind nicht alle Verletzungen strafrechtlich relevant. Nur wenn die Verletzung eine gewisse Schwere erreicht, kann sie bestraft werden.

Wie wird die Schwere beurteilt?

Die Schwere einer Körperverletzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

– Die Art und Weise der Verletzungshandlung: War sie absichtlich oder fahrlässig? War sie mit einem gefährlichen Werkzeug oder einer Waffe ausgeführt? War sie besonders grausam oder heimtückisch?
– Die Folgen der Verletzung für das Opfer: Hat die Verletzung zu einer dauerhaften Schädigung, einer Berufsunfähigkeit oder gar zum Tod geführt? Wie lange war das Opfer gesundheitlich beeinträchtigt? Wie stark war der Schmerz oder das Leid des Opfers?
– Die Motive und Umstände des Täters: Hatte der Täter einen Grund oder eine Rechtfertigung für seine Tat? War er provoziert oder in Notwehr? War er alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss?

Je nach diesen Faktoren kann eine Körperverletzung als leicht, schwer, mit schweren Dauerfolgen oder mit Todesfolge eingestuft werden. Die Strafen für diese Körperverletzungsarten sind im Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 83 ff. geregelt und reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren.

Wie kann man sich gegen eine Körperverletzung wehren?

Wenn man Opfer einer Körperverletzung wird, sollte man zunächst die Polizei verständigen und Anzeige erstatten. Die Polizei wird dann die Ermittlungen aufnehmen und den Täter gegebenenfalls festnehmen. Außerdem sollte man sich ärztlich untersuchen und behandeln lassen und gegebenenfalls ein Attest über die Verletzungen ausstellen lassen. Dies kann als Beweismittel im Strafverfahren dienen.

Neben dem Strafverfahren kann man als Opfer auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Dazu gehören Schadenersatz für materielle Schäden, wie zum Beispiel Arztkosten, Verdienstausfall oder Sachbeschädigung, sowie Schmerzensgeld für immaterielle Schäden, wie zum Beispiel körperliche und seelische Schmerzen oder Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Um diese Ansprüche durchzusetzen, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden, der auf das Gebiet des Schadenersatzrechts spezialisiert ist.

Wann spricht man von Körperverletzung?

Von Körperverletzung spricht man, wenn jemand einen anderen Menschen körperlich misshandelt bzw. dessen Gesundheit schädigt. Sie wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Auch der Versuch einer Körperverletzung führt zu einer Strafe. Weiterhin unterscheidet man zwischen schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Um eine gefährliche handelt es sich beispielsweise, wenn Gift oder eine Waffe eingesetzt werden bzw. wenn der Überfall hinterlistig abläuft. Je nach Art kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Man spricht von einer schweren Körperverletzung, wenn das Seh- oder Sprechvermögen bzw. die Fortpflanzungsfähigkeit des Opfers verloren gehen, wenn das Opfer ein Körperglied verliert oder wenn es durch die Körperverletzung zu einer Lähmung, Entstellung oder beispielsweise körperlichen Behinderung kommt. Man spricht von einer Körperverletzung mit Todesfolge, wenn der Täter eine Verletzung absichtlich durchgeführt hat, das Opfer dabei allerdings nicht töten wollte. Wenn ein solcher Vorsatz jedoch gegeben ist, dann liegt Mord oder Totschlag vor. Eine fahrlässige kann auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Wurden Sie Opfer von schwerer Körperverletzung? Wie Sie sich gegen den Täter wehren und durchsetzen können, dass er eine gerechte Strafe erfährt, erklärt Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt.  Bereiten Sie alle wichtigen Unterlagen für das Telefonat vor und rufen Sie gleich jetzt die „Hotline Strafrecht“ an!

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