☎ Anwaltshotline “Gleichstellung”

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Rechtliche Fragen zum Thema Gleichstellung beantwortet Ihnen über die Hotline Gleichstellung ein Rechtsanwalt schnell und unkompliziert. Zögern Sie nicht, sich an einen Fachmann zu wenden, wenn Sie von einem Vorgesetzten oder Kollegen aufgrund Ihres Geschlechts, Ihrer Behinderung, sexuellen Neigung oder Herkunft diskriminiert werden.

Wichtige Stichpunkte zur Gleichstellung

  • Gleichbehandlung
  • Frauenquote
  • Menschen mit Behinderung
  • Chancengleichheit
  • Soziale Gerechtigkeit

Das Thema Gleichstellung von Mann und Frau in der Berufswelt wird gesellschaftlich und medial immer wieder aufgegriffen und es wird geprüft, inwieweit die Angleichung stattgefunden hat. Lange Zeit haben Frauen für bestimmte Tätigkeiten weit weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Außerdem gibt es in Führungspositionen auffallend weniger Frauen als Männer. Um dies zu ändern, wurde die Frauenquote eingeführt. Für die Gleichstellung im Erwerbsleben zu sorgen, ist Aufgabe der Gleichstellungspolitik, für die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig ist. Rechtlich ist die Gleichstellung von Frauen und Männern Ländersache und wird in den Landesgleichstellungsgesetzen der Bundesländer geregelt.

Ein weiterer Bereich der Landesgleichstellungsgesetze ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, die auf Bundesebene auch Gegenstand des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist. Genaue Auskunft zu den Inhalten und deren Auslegung kann Ihnen am besten ein fachkundiger Rechtsanwalt geben. Für behinderte Menschen besteht laut § 2 Absatz 3 SGB IX die Möglichkeit, schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden. Theoretisch liegt eine Schwerbehinderung dann vor, wenn der Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt. Personen, deren Grad der Behinderung 30 oder 40 ist, können bei der Bundesagentur für Arbeit die Gleichstellung für den Schwerbehindertenstatus beantragen, um einen geeigneten Arbeitsplatz zu behalten oder zu bekommen.

Im Rahmen der Gleichstellung sollen Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit auch für Homosexuelle, Migranten und Personen aus bildungsfernen Schichten gelten. Wenn Sie zu einer dieser Personengruppe gehören und sich ungerecht oder benachteiligt behandelt fühlen, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden, der Ihnen Ihre Rechte erklärt und sich bei Bedarf auch für Sie einsetzt.

Der Bereich Gleichstellung ist sowohl persönlich als auch politisch von Bedeutung, sodass es sich immer lohnt, bei Unklarheiten einen Anwalt zu kontaktieren, der auf diesem Gebiet versiert ist und Sie individuell berät.

Schriftliche Rechtsberatung zur Gleichstellung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.