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Wichtige Stichpunkte zum Arbeitszeitkonto

  • Minijob
  • Sozialversicherung
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Abgaben an Minijobzentrale
  • Unzulässige Vereinbarungen
  • Mindestlohn

Ein Arbeitszeitkonto dient dazu, Arbeitszeiten elektronisch oder handschriftlich zu erfassen und je nach vertraglicher Vereinbarung zu verrechnen. Arbeitszeitkonten werden insbesondere bei unregelmäßigen und schwankenden Arbeitszeiten geführt. Arbeitsrechtlich können sie auch bei geringfügigen Beschäftigungen auf 450-Euro-Basis eingesetzt werden.

Arbeitszeitkonten sollen über einen bestimmten Zeitraum betrachtet auf null gehalten werden, je nach geleisteten Stunden können sie jedoch ein Guthaben oder Defizit aufweisen. Für Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass die Arbeitszeiten eines Minijobbers abhängig vom Personalbedarf flexibel gestaltet werden können, ohne dass  die Verdienstgrenze für einen Minijob überstiegen wird. Konkret heißt das, dass ein Minijobber bei erhöhtem Produktionsvolumen oder einem Personalengpass mehr arbeiten kann, er darf lediglich über das Jahr verteilt nicht auf mehr als 5.400 Euro kommen.

Konkret sehen die Bestimmungen für ein Arbeitszeitkonto bei einem Minijob so aus, dass ein monatliches Arbeitsentgelt für eine bestimmte Stundenanzahl vereinbart wird. Je nach Bedarf arbeitet der Minijobber unterschiedliche vielen Stunden, bekommt jedoch gleichbleibend seinen Lohn ausgezahlt. Wenn zum Beispiel eine Arbeitszeit von 45 Stunden pro Monat vereinbart ist, kann er in dem einen Monat auch 50 Stunden arbeiten und arbeitet dann dafür in einem anderen Monat nur 40 Stunden. Unter Fortzahlung seines Arbeitsentgeltes kann der Arbeitnehmer gegebenenfalls sogar bis zu drei Monate freigestellt werden.

Ein Arbeitszeitkonto für einen Minijob kann nur geführt werden, wenn von vornherein ein längerfristiges Arbeitsverhältnis ausgemacht wird und der Minijobber in sechs Monaten entweder 2.700 Euro oder innerhalb eines Jahres 5.400 Euro verdient. Das Gehalt für Saisonarbeiter, beispielweise in der Gastronomie oder Landwirtschaft, kann nicht als Minijob auf das Jahr umgelegt werden, da bei ihnen von vornherein feststeht, dass sie mindestens sechs Monate nicht beschäftigt werden können und innerhalb der anderen sechs Monate mehr als 2.700 Euro verdienen.

Über die Hotline Arbeitszeitkonto können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einem Rechtsanwalt zum Thema Arbeitszeitkonto informieren. Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, legen Sie am besten schon vor dem Gespräch bereit.

Schriftliche Rechtsberatung zum Arbeitszeitkonto

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