☎ Anwaltshotline “Ehegattenunterhalt”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Sie haben sich scheiden lassen und müssen nun Ehegattenunterhalt zahlen? Ob die Höhe des Unterhalts angemessen ist, erklärt Ihnen ein qualifizierter Anwalt. Rufen Sie hierfür schnell die Anwaltshotline Ehegattenunterhalt an!

Bedeutendes zum Ehegattenunterhalt

  • Getrenntlebensunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Scheidung
  • Betreuungsunterhalt
  • Aufstockungsunterhalt

Ein im Familienrecht versierter Rechtsanwalt gibt Ihnen umfassende Rechtsauskunft zu allen genannten Bereichen. Rufen Sie gleich die „Hotline Ehegattenunterhalt“ an!

Ehegattenunterhalt muss gezahlt werden, wenn beide Partner getrennt voneinander leben bzw. sich scheiden lassen. Dementsprechend unterscheidet man den Getrenntlebensunterhalt vom nachehelichen Unterhalt. Es werden grundsätzliche folgende Formen des nachehelichen Unterhalt unterschieden: Betreuungsunterhalt, Unterhalt von Alters wegen, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechens, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Unterhalt aus Gründen der Billigkeit.

Je länger die Trennung des Ehepaars dauert, desto geringer fällt die Höhe des Trennungsunterhalts aus. Bei der Berechnung der Höhe des Ehegattenunterhalts kommt der sogenannte Habteilungsgrundsatz zum Einsatz. Dieser besagt, dass beiden Ehepartnern die gleichen Mittel zustehen. Dies bedeutet, dass ein Ehemann, der ein Einkommen von 3.000 € hat, seiner Ehefrau, die nur 2.000 € verdient, 500 € Ehegattenunterhalt zahlen muss, damit jeder der beiden über 2.500 € verfügt. Wenn ein Ehepartner vor der Trennung nicht gearbeitet hat, so muss er dies auch im ersten Jahr des Getrenntlebens nicht tun. Kam er nur einer Teilzeitbeschäftigung nach, so muss er diese im ersten Jahr der Trennung nicht zusätzlich erweitern.

Sie haben familienrechtliche Fragen in Bezug auf den Ehegattenunterhalt? Ihre Ehefrau fordert einen viel zu hohen Unterhaltsbetrag von Ihnen? Sie leiden an einer Krankheit, können deshalb nicht arbeiten gehen und Ihr getrennt lebender Partner weigert sich, Unterhalt für Sie zu zahlen? Wie Sie dagegen vorgehen können, kann Ihnen nur ein erfahrener Anwalt erklären. Rufen Sie also jetzt die „Anwaltshotline Ehegattenunterhalt“ an und legen Sie alle wichtigen Dokumente bereit! Fragen Sie einen kompetenten Anwalt über die „Hotline Ehegattenunterhalt“!

Schriftliche Rechtsberatung zum Ehegattenunterhalt

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.