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Wichtige Stichpunkte zur Abstammung
- Verwandtschaft
- Blutsverwandtschaft
- Mutterschaft
- Vaterschaft
- Adoption
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Mit der Abstammung werden verwandtschaftliche Beziehungen bezeichnet. Dabei kann es sich einerseits um die genetische Herkunft handeln, andererseits ist damit auch die Zugehörigkeit zu einer Familie gemeint. Die Abstammung ist nicht immer biologisch zu betrachten. Bei einer Adoption beispielweise wird die leibliche Elternschaft durch die rechtliche Elternschaft ersetzt und die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse erlöschen. Auch ist der rechtliche Vater beispielweise nicht immer der Erzeuger des Kindes. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es etwa, dass der Mann der Vater eines Kindes ist, mit dem die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet gewesen ist (§ 1592 Abs. 1 BGB) beziehungsweise auch derjenige, der die Vaterschaft für das Kind anerkannt hat. In bestimmten Fällen kann man die Vaterschaft anfechten.
Bei Blutsverwandtschaft unterscheidet das Gesetz zwischen Personen, die in gerader Linie verwandt sind und Personen, die in Seitenlinie verwandt sein. Um den Grad der Verwandtschaft zu bestimmten ist die genetische Abstammung ausschlaggebend. Kinder stammen von ihren leiblichen Eltern ab, woraus sich eine Abstammung in gerader Linie ergibt. Geschwister hingegen stammen von derselben dritten Person ab und sind damit in Seitenlinie verwandt.
Bei der Herkunft eines Menschen spielen auch die Großeltern und andere Ahnen eine Rolle. Zudem gehören zur Verwandtschaft verschwägerte Personen (§ 1590 BGB). Diese Aspekte können zum Beispiel bei einer Erbschaft von Bedeutung sein.
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Schriftliche Rechtsberatung zur Abstammung
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