Sie haben Fragen zu den Themen Testament, Erbeinsetzung, Erbfallschulden, Erbfolge, Erblasser, Erbschaftskauf oder Erbverzicht? Unsere Anwaltshotline Erbrecht beantwortet jede Ihrer Rechtsfragen rund um dieses Rechtsgebiet. Rufen Sie einfach jetzt die Anwaltshotline Erbrecht an!
Wichtige Bereiche zum Erbrecht
- Erbschein
- Erbenhaftung
- Erbschaftsteuer
- Erbvertrag
- Totenschein
Die telefonische Rechtsberatung zum Thema Erbrecht hilft Ihnen schnell, preiswert und ohne Termin, Ihre erbrechtliche Frage zu klären! Ein erfahrener Anwalt beantwortet jede Ihrer Rechtsfragen über die “Hotline Erbrecht”.
Nachlassantritt mit Erbschein
Das Erbrecht ist ein Teil des bürgerlichen Rechts, in dem der Übergang von Rechten und Pflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person geregelt ist. Damit sich die Legitimation als Erbe einfacher gestaltet, ist ein Erbschein als amtlicher Nachweis von Vorteil. Ein solcher Erbschein kann zunächst nur für den alleinigen Erben ausgestellt werden. Ein gemeinschaftlicher Erbschein wird ausgestellt, wenn es mehrere Erben gibt. Einen solchen Erbschein kann man beim zuständigen Amtsgericht nach vorherigem Antrag erhalten. Gesetzliche Erben müssen folgende Dokumente beim Nachlassgericht vorlegen, um einen Erbschein zu erhalten: den Personalausweis, das Familienstammbuch und die Sterbeurkunde. Des Weiteren müssen die Erben Auskunft darüber geben, ob Testamente oder Erbverträge vorhanden sind und ob es Personen gibt, durch die der Erbe vom Nachlass ausgeschlossen bzw. sein Anteil vermindert werden würde. Weiterhin ist der Erbe dazu verpflichtet, mitzuteilen, ob es einen ehelichen Güterstand mit dem Verstorbenen gab und ob eine rechtliche Auseinandersetzung in Bezug auf das Erbrecht ausgefochten wird.
Gesetzliche Erbfolge und Erbunwürdigkeit
Falls der Verstorbene kein Testament oder keinen Erbvertrag mit Rechtswirkung erstellt hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn der Verstorbene keinerlei Angehörige hat, dann erbt der Fiskus. Die Erbfolge greift nicht, wenn ein Erbe erbunwürdig ist, dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn er den Erblasser mit Vorsatz getötet oder es zumindest versucht hat, wenn er die Verfügung gefälscht oder wenn er den Erblasser durch Androhung oder Täuschung zu der Verfügung gezwungen hat.
Ausschlagung des Erbes und Haftung der Erben
Durch die geltende Privatautonomie können Erben ihre Erbschaft auch ausschlagen und somit auf ihr Erbe verzichten. Der Zeitraum, in welchem die Ausschlagung stattfinden kann, erstreckt sich auf sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft. Der Erbe muss die Ausschlagung persönlich beim jeweiligen Nachlassgericht erklären. Sollte die Erbschaft im vorgesehen Zeitraum nicht ausgeschlagen worden sei, gilt sie automatisch als angenommen. Die Erbschaft kann allerdings auch schon im Vorfeld ausgeschlagen werden, indem Verwandte bzw. der Ehegatte des Erblassers mit diesem einen Vertrag unterzeichnen. Damit besitzt der Verzichtende auch kein Pflichtteilsrecht mehr.
Sollte sich der Erbe dazu entschließen, die Erbschaft anzutreten, muss er gegebenenfalls auch für die Verbindlichkeiten des Erblassers einstehen. In erster Linie bezieht sich die Haftung des Erben auf die generellen Schulden des Erblassers. Dies sind zum Beispiel Steuerschulden, Mietschulden, rückständige Versicherungsprämien, langfristige Bankschulden sowie Verbindlichkeiten aus Verträgen bzw. auf dem Girokonto. Neben diesen allgemeinen entstehen aufgrund des Erbfalls zusätzliche Schulden, wie beispielsweise Auflagen, Pflichtteilsansprüche, Unterhaltsansprüche der werdenden Mutter, die Kosten für die anstehende Beerdigung bzw. den Nachlassverwalter und die Erbschaftssteuer. Zuletzt gibt es noch die Nachlasserbenschulden. Diese entstehen, wenn der Erbe Rechtsgeschäfte durchführt, welche dem Nachlass zu Gute kommen. Ergeben sich hieraus Verbindlichkeiten, richten sich auch diese gegen den Nachlass, was unter anderem bei einer Betriebsschließung der Fall ist.
Erbschaftssteuer
Wer erbt, muss seinen Erbanteil ab einem bestimmten Betrag versteuern. Der Steuersatz ist umso geringer, je näher der Erbe dem Erblasser in familiärer Hinsicht steht. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Erbschaftsteuergesetz. Seit 2009 wurden für Ehegatten (500.000 €), Kinder (400.000 €) sowie Enkel (200.000 €) wesentlich höhere Freibeträge beschlossen. Auch bei der Versteuerung von vererbten Unternehmen gab es eine Veränderung, der zufolge nun fast 85 Prozent des jeweiligen Unternehmenswertes nicht der Steuer unterliegen.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beantworten erbrechtliche Fragen innerhalb weniger Minuten. Egal ob es dabei um die gesetzliche Erbfolge, den Erbschein, den Erbvertrag oder die Erbschaftssteuer geht, der Rechtsanwalt gibt Ihnen jede Rechtsauskunft, die Sie benötigen.
Sollten Sie z.B. ein Testament o. ä. zu besprechen haben, so halten Sie das Dokument am besten zum Telefonat bereit. Verlieren Sie also keine Zeit und rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Erbrecht an!
Schriftliche Rechtsberatung zum Erbrecht
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Dann nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung! Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.