☎ Anwaltshotline “Vermögensnachfolge”

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Um die Vermögensnachfolge zu regeln, ziehen viele Menschen einen Experten zu Rate. Dieser muss sich auf verschiedenen juristischen Gebieten auskennen, wie zum Beispiel dem Erbrecht. Wenn Sie mit einem fachkundigen Rechtsanwalt über eine rechtliche Frage zur Vermögensnachfolge reden möchten, dann nutzen Sie die Hotline Vermögensnachfolge.

Wichtige Stichpunkte zu Vermögensnachfolge

  • Nachlassplanung
  • Schenkung
  • Erbfolge
  • Testament
  • Testierfreiheit

Über die Anwaltshotline Vermögensnachfolge erhalten Sie kompetente Rechtsberatung von einem erfahrenen Anwalt zu allen oben genannten Punkten.

Im Rahmen der Vermögensnachfolge muss das vorhandene Vermögen definiert, gesichert und die Verteilung geregelt werden. Zum Vermögen gehören neben Geldbeträgen beispielweise auch Immobilien, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Schmuck und Beteiligungen. Die geplante Vermögensnachfolge dient dazu, dass einzelne Vermögenswerte nicht einfach unter den Erben aufgeteilt werden, sondern einer bestimmten Person zukommen.

Die Vermögensnachfolge mit Hilfe eines Fachmanns zu klären, ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, insbesondere für wohlhabende, sinnvoll. Vermögen kann vererbt oder auch schon zu Lebzeiten verschenkt werden. Mit welchen Vorteilen eine Schenkung verbunden ist, erfahren Sie ebenfalls von einem Rechtsanwalt für Erbrecht.

Gesetzliche Regelungen, die für die Vermögensnachfolge von Bedeutung sind, befinden sich unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort werden die Gesamtrechtsnachfolge und die gesetzliche Erbfolge geregelt. Nach § 1924 BGB gehören zu den Erben erster Ordnung vor allem der Ehepartner und direkte Abkömmlinge, sprich die nächsten Verwandten. Mittels eines Testaments  oder Erbvertrags kann der Erblasser jedoch eine geänderte Erbfolge festlegen, um vorzusorgen und die Vermögensnachfolge nach seinem Tod in guten Händen zu wissen.

Dass der letzte Wille grundsätzlich frei bestimmt werden kann, ist durch die Testierfreiheit gewährleistet. Sie wird nur durch das Recht auf einen Pflichtteil, der Angehörigen prinzipiell zusteht, eingeschränkt. Um die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen, ist jedoch zwingend eine sogenannte Verfügung von Todes wegen notwendig. Damit diese im Erbfall nicht anfechtbar ist, sollte sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt entworfen werden. Sie können sich aber auch als Erbe an einen Anwalt wenden, um überprüfen zu lassen, ob die Verfügung überhaupt rechtskräftig ist und Ihnen eventuell nicht mehr als nur der Pflichtteil zusteht.

Über die Hotline Vermögensnachfolge erhalten Sie telefonische Rechtsberatung rund um dieses erbrechtliche Thema. Rufen Sie bei Unklarheiten gleich an und lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

Schriftliche Rechtsberatung zu Vermögensnachfolge

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.