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Bedeutende Stichworte zum Einheitspreis

  • EP
  • Stundenlohnarbeit
  • Vergütungsanspruch
  • Baupreis
  • Einzelkosten

Zu jedem der oben genannten Stichworte berät Sie ein kompetenter Anwalt über die „Hotline Einheitspreis“. Dieser leistet umfassende „Beratung zum Einheitspreis“!

Ein Einheitspreis ist eine Vergütung, die pro Einheit einer in einem Leistungsverzeichnis aufgeführten Teilleistung berechnet wird. Der Einheitspreis bildet die Grundlage der Vergütung im Bauvertrag. Man spricht dann von einem Einheitspreisvertrag, der im Baurecht neben dem Pauschalpreisvertrag die am häufigsten angewendete Vertragsart darstellt.

Das Gegenstück zum Einheitspreis ist der Pauschalpreis. Während beim Einheitspreis zur Ermittlung des Gesamtzahlungsbetrages Aufmaß und Mengenermittlung in Bezug auf die erbrachten Teilleistungen nötig sind, wird beim Pauschalpreis von vornherein ein Preis festgelegt, der auf keinen Fall überschritten werden darf.

In Deutschland wird der Einheitspreis maßgeblich geregelt durch §2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B). Hier ist in Absatz 2 bestimmt:

„Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z.B. durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, nach Selbstkosten) vereinbart ist.“

Der Einheitspreis wird dementsprechend durch das Gesetz als Standardform der Vergütung definiert – wer eine andere Form wählen möchte, muss dies explizit durch Vereinbarung mit dem Vertragspartner festhalten.

Haben Sie konkrete Fragen, die im Zusammenhang mit dem Einheitspreis stehen? Dann zögern Sie nicht und rufen sie die „Anwaltshotline Einheitspreis“ an. Hier beantwortet ein erfahrener Rechtsanwalt jede Ihrer Rechtsfragen. Legen Sie alle wichtigen Dokumente bereit und wählen Sie dann die Nummer der „Hotline Einheitspreis“!

Schriftliche Rechtsberatung zum Einheitspreis

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