☎ Anwaltshotline “Bauvertrag”

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Sie haben dringende Fragen zu Ihrem Bauvertrag? Dann zögern Sie nicht und lassen sich rechtlich aufklären. Rufen Sie am besten sofort die Anwaltshotline zum Thema Bauvertrag an und sprechen Sie mit einem Rechtsexperten!

Bedeutende Stichpunkte zum Bauvertrag

  • Bauleistung
  • Pleiterisiko
  • Subunternehmer
  • Generalunternehmer
  • Zeitplan

Zu jedem der oben genannten Stichpunkte berät Sie ein Anwalt umfassend. Für die Rechtsauskunft wählen Sie einfach die Nummer der Hotline zum Thema Bauvertrag und Sie erhalten umfassende Antworten auf Unklarheiten in Bezug auf Ihren individuellen Bauvertrag!

Ein Bauvertrag kommt zwischen dem Bauherrn und dem Auftragnehmer, also einem Bauunternehmen, zustande. Dabei wird der Umfang von Bauleistungen festgelegt, es kann sich beispielsweise um die Errichtung eines Fertighauses oder aber nur um einzelne Renovierungsarbeiten handeln. Der Bauvertrag stellt einen Werkvertrag dar und wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Durch einen Bauvertrag verpflichtet sich das Bauunternehmen dazu, das Bauwerk ohne Mängel fertigzustellen. Im Gegenzug erhält er vom Besteller eine entsprechende Vergütung. Nach der Erstellung muss der Besteller das Bauwerk abnehmen, es sei denn, wesentliche Mängel sprechen dagegen. Sobald die Abnahme erfolgt ist, muss der Werklohn entrichtet werden. Sollten jedoch Mängel aufgetreten sein, kann der Besteller einen Teil der zu schuldenden Vergütung zurückhalten, in der Regel einen Betrag der doppelt so hoch ist wie die Kosten für die Mängelbeseitigung. Weiterhin ist es dem Besteller gestattet, Nacherfüllung zu verlangen. Geht das Bauunternehmen diesem Verlangen nicht nach, kann der Bauherr den Mangel selbst beseitigen und den Ersatz für die dazu erforderlichen Kosten fordern. Der Bauherr kann gegebenenfalls vom Bauvertrag zurücktreten oder eine Reduzierung der Vergütung vornehmen. Schadensersatzforderungen darf der Bauherr unter Umständen verlangen.

Laut Gesetz müssen Bauunternehmen nach Erledigung ihrer Baumaßnahmen fünf Jahre für auftretende Baumängel haften. Sollte die Baufirma jedoch pleite gehen, muss der Bauherr selbst für die Reparaturen aufkommen. Vor der Unterschrift des Bauvertrags sollte deshalb eine zusätzliche Sicherheit verlangt werden. Ein Richtwert liegt bei 5 Prozent der Bausumme, welchen das Unternehmen im Fall einer Pleite bereits zurückgelegt haben sollte.

Es bestehen Unklarheiten zu rechtlichen Punkten Ihres Bauvertrages? Holen Sie sich die rechtlichen Antworten ein über die Anwaltshotline zum Thema Bauvertrag. Qualifizierte Rechtsanwälte kümmern sich um Ihr Rechtsanliegen. Bereiten Sie am besten alle notwendigen Unterlagen für das Gespräch vor!

Schriftliche Rechtsberatung zum Bauvertrag

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