☎ Anwaltshotline “Sex am Arbeitsplatz “

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Fragen z.B. zu folgenden Themen werden gelöst:

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Unsere “Beratung zum Arbeitsrecht” beantwortet durch einen erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten Ihre Rechtsfrage!

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und ist auch bekannt als Individualarbeitsrecht. Gesetzliche Regelungen zum Arbeitsrecht finden sich unter anderem im Grundgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Tarifvertragsgesetz oder auch im Arbeitsschutzgesetz. Der Arbeitsvertrag ist der Ausgangspunkt des Arbeitsrechts.

Affären am Arbeitsplatz können für die Beteiligten schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, wenn durch die Affäre betriebliche Abläufe behindert werden. Sexuelle Kontakte, die während der Arbeitszeit stattfinden, rechtfertigen eine Abmahnung, bei Wiederholung droht eine Kündigung.

Sexuelle Kontakte von Mitarbeitern zu Auszubildenden oder Praktikanten können sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, besonders in den Fällen, in denen die Auszubildenden oder Praktikanten noch minderjährig sind. Will ein Arbeitgeber die beiden an einer Affäre beteiligten Personen durch Versetzung in einen anderen Betriebs- oder Unternehmensbereich während der Arbeitszeit räumlich trennen, so ist auf jeden Fall zu beachten, dass hierbei eine Versetzung auf einen schlechter gestellten Posten nicht zulässig ist.

Durch das Unternehmen festgelegte Richtlinien oder Vorschriften, die Beziehungen, auch sexuelle, zwischen Angestellten generell untersagen, sind nicht zulässig; das Landesarbeitsgericht Düsseldorf fällte im Jahr 2005 eine Grundsatzentscheidung in dieser Sache.

Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage? Wurden Sie sexuell belästigt? Ist Ihnen eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag unklar? Dann rufen Sie die “Anwaltshotline Arbeitsrecht” an und bereiten Sie den Ihrer Rechtsfrage zu Grunde liegenden Arbeitsvertrag oder ggf. die Kündigung für die telefonische Rechtsberatung vor!

Schriftliche Rechtsberatung

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