☎ Anwaltshotline “Schwarzarbeit”

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Wichtige Stichworte zur Schwarzarbeit

  • Leistungsbetrug
  • Schattenwirtschaft
  • illegale Beschäftigung
  • Scheinselbständigkeit
  • Steuerhinterziehung

Zu jedem der oben genannten Stichworte erhalten Sie von einem Anwalt Rechtsauskunft. Für diese wählen Sie einfach die Rufnummer der „Hotline Schwarzarbeit“. Anwälte leisten dann umfassende „Beratung zur Schwarzarbeit“!

Unter Schwarzarbeit wird die Erbringung einer Dienstleistung oder das Herstellen eines Werkes verstanden, wenn dabei gegen das Steuerrecht oder das Sozialversicherungsrecht verstoßen wird oder wenn Mitteilungspflichten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit missachtet werden. Der Begriff der Schwarzarbeit stammt aus dem Handwerk und bezeichnete dort zunächst Arbeit, die von Personen ausgeübt wurde, die nicht über die vorgeschriebenen Voraussetzungen verfügten, also beispielsweise keinen Gesellen- oder Meisterbrief besaßen.

Über den Umfang der Schwarzarbeit gibt es unterschiedliche Schätzungen. Während das Bundesfinanzministerium davon ausgeht, dass die Schwarzarbeit etwa 15% der gesamten Wirtschaftsleistung ausmacht und den Staat pro Jahr etwa 70 Milliarden Euro kostet, gibt es auch Berechnungen, die die Schwarzarbeit in Deutschland auf nur rund 4% der Wirtschaftsleistung festsetzen. Die Kontrollen des Zolls zur Schwarzarbeit sind vor einigen Jahren massiv ausgeweitet worden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beschäftigt als Unterabteilung der Bundeszollverwaltung rund 7.000 Beamte, etwa ein Fünftel aller Beamten der Zollverwaltung. Im Zuge der starken Zunahme der Kontrollen konnte auch ein Anstieg der durch die Kontrollen verursachten Verurteilungen und Strafzahlungen festgestellt werden.

Bei der strafrechtlichen Einordnung von Schwarzarbeit spielt die Frage, ob die schwarz arbeitende Person selbstständig arbeitet, eine entscheidende Rolle. Ist ein Schwarzarbeiter lediglich als Arbeitnehmer tätig, fallen die rechtlichen Konsequenzen dem Arbeitgeber zur Last. Selbstständige sind, anders als Angestellte, jedoch zur Erklärung der verschiedenen sie betreffenden Steuern verpflichtet und müssen alle relevanten Daten melden. Unterbleibt dies, machen sich Selbstständige strafbar.

Wer sich der Schwarzarbeit schuldig macht, muss mit hohen Bußgeldern und gegebenenfalls sogar mit einer Haftstrafe rechnen. Bei Schwarzarbeit handelt es sich meist um einen mündlich geschlossenen Werk- oder Dienstvertrag.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Handwerkskammern das ihnen aus § 17 Abs. 2 HandwO zustehende Betretungsrecht- und Besichtigungsrecht von Betrieben nicht dazu missbrauchen dürfen, nach Schwarzarbeitern zu fahnden (BVerfG- AZ.: 1 BvR 2138/05). Das Betretungsrecht soll den Handwerkskammern ausschließlich dazu dienen, Informationen zu sammeln, die zum korrekten Führen der Handwerksrolle nötig sind. Die Handwerkskammern sind gerade nicht für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig. Die Verfolgung von Schwarzarbeit sei Sache der Polizei und der Ordnungsbehörden.

Schwarzarbeiter in Deutschland genießen vollen Versicherungsschutz. Alle Kosten, die durch einen Unfall entstehen (Aufenthalt im Krankenhaus, Medikamenten, ärztliche Behandlungen etc.), müssen von den zuständigen Berufsgenossenschaften übernommen werden. Allerdings kann die Berufsgenossenschaft alle entstandenen Kosten vom Unternehmer einfordern, der die Schwarzarbeit in Auftrag gegeben hat (§ 110 Abs. 1 a SGB VII).

Dabei ist der Unternehmerbegriff weit auszulegen und geht über den Unternehmer im wirtschaftlichen Sinne hinaus, sodass auch private Haushalte unter den Unternehmerbegriff der Unfallversicherung fallen. Wer Arbeitnehmer schwarz im Haushalt beschäftigt, kann von den Berufsgenossenschaften gleichfalls in Regress genommen werden. Die Berufsgenossenschaften haben aber die Möglichkeit, auf diesen Anspruch zu verzichten, wenn es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles sowie der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Regresspflichtigen unbillig erscheint.

Hat Ihr Bauunternehmer Schwarzarbeiter beschäftigt und Sie als Bauherr wussten bisher nichts davon? Wie Sie ohne rechtliche Konsequenzen aus der Sache herauskommen, erklärt Ihnen eine erfahrener Rechtsanwalt unter der „Anwaltshotline Schwarzarbeit“. Bereiten Sie alle relevanten Unterlagen vor und wählen Sie dann die Nummer der „Hotline Schwarzarbeit“!

Schriftliche Rechtsberatung zur Schwarzarbeit

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