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Interessantes zum Steuerrecht

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Das Steuerrecht ist das Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Generell unterteilt man das Steuerrecht in das allgemeine und das besondere Steuerrecht. Während zum allgemeinen Steuerrecht Rechtsgebiete wie etwa die Abgabenordnung, das Bewertungsgesetz oder die Finanzgerichtsordnung gezählt werden, umfasst das besondere Steuerrecht Einzelsteuergesetze wie beispielsweise das Einkommensteuergesetz oder das Körperschaftsteuergesetz.

Die einzelnen Normen legen fest, wer steuerpflichtig ist und welche Steuern in welchem Umfang zu entrichten sind. So muss jede natürliche Person in Deutschland Einkommensteuer zahlen, die hier wohnt oder sich gewohnheitsmäßig aufhält und ein Einkommen hat. In welcher Höhe die Einkommensteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Einkommen und der Steuerklasse. Das deutsche Recht kennt insgesamt sechs Steuerklassen, die jedoch nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten wichtig sind. Auch Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld,…) sind von dem zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn und damit mittelbar von der Steuerklasse abhängig. Für verschiedene Steuern, unter anderem für die Einkommensteuer, muss für jedes Kalenderjahr vom Steuerpflichtigen eine Steuererklärung angefertigt werden (§ 149 AO in Verbindung mit § 25 EStG). Seit der Einführung der Elektronischen Steuererklärung (Elster) ist das nun auch über das Internet möglich.

Steuern muss auch zahlen, wer eine Immobilie oder einen Anteil daran (zum Beispiel Wohnungseigentum) erwirbt. In diesem Fall fällt die Grunderwerbsteuer an. Die Höhe der anfallenden Steuern ist abhängig von dem Bundesland, in welchem sich das Grundstück befindet, denn bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Ländersteuer. Geregelt ist sie im Grunderwerbsteuergesetz. Die Grunderwerbsteuer entfällt, wenn Sie das Grundstück durch eine Erbschaft oder durch Schenkung erhalten. Auch dann ist die Steuer nicht zu zahlen, wenn der Immobilienkaufvertrag zwischen direkt in gerader Linie miteinander verwandten Personen zustande kommt. Darunter fällt etwa ein Kaufvertrag zwischen den Eltern beziehungsweise Großeltern und dem Kind/Enkelkind oder zwischen Ehegatten.

Neben der Einkommensteuer und der Grunderwerbsteuer gibt es in Deutschland noch eine Vielzahl weiterer Steuerarten, beispielsweise die Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Tabaksteuer, Energiesteuer und die Erbschaftsteuer. Als Laie verliert man bei den zahlreichen steuerrechtlichen Gesetzen und Regelungen schnell den Überblick. Mittlerweile ist das Rechtsgebiet so umfassend und detailliert geregelt, dass nur noch speziell ausgebildete Fachkräfte einen Überblick haben und Sie qualifiziert beraten können. Auch im internationalen Vergleich gilt das deutsche Steuerrecht als kompliziert. Für Steuerpflichtige bedeutet dies einen erhöhten Bedarf an Beratung. Neben dem klassischen Steuerberater wird dieser Beratungsbedarf vor allem durch Steueranwälte abgedeckt.

Auf die Unterstützung durch einen solchen Anwalt sollte insbesondere dann nicht verzichtet werden, wenn Ihnen eine Steuerstraftat zur Last gelegt wird. Verdächtigt man Sie der Steuerhinterziehung? Haben Sie Ihre Steuererklärung nicht, zu spät oder unvollständig eingereicht und werden nun von den Finanzbehörden belangt? Liegt ein Fall von Steuerbetrug vor und Sie planen eine Selbstanzeige? Was Sie nun zu tun haben, erfahren Sie bei der „Anwaltshotline Steuerrecht“. Bequem und von zu Hause aus können Sie über die Nummer mit einem qualifizierten Rechtsanwalt in Verbindung treten. Er gibt Ihnen auf Ihr individuelles Problem schnell und verständlich Auskunft. Bitte halten Sie wichtige Unterlagen zum Telefonat bereit und wählen Sie dann die Nummer der “Hotline Steuerrecht”.

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