Trotz Kündigungsverbot haben Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung bekommen? Wie können Sie sich dagegen wehren? Über Ihre Handlungsmöglichkeiten klärt Sie sofort ein Rechtsanwalt unserer „Hotline Arbeitsrecht“ am Telefon auf.
Interessantes zum Kündigungsverbot
- Entlassung
- Kündigungsschutz
- Mutterschutz
- Kündigungsschutzklage
- Schwerbehindertenrecht
Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer jederzeit entlassen, sofern dafür einer der gesetzlichen Kündigungsgründe erfüllt ist. Ein Kündigungsgrund kann sowohl personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Unabhängig davon, ob so ein Grund vorliegt, ist eine Kündigung jedoch auch dann unwirksam, wenn sie gegen ein gesetzliches Kündigungsverbot verstößt.
Im deutschen Recht existieren verschiedene Kündigungsverbote. Mehrere Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz. Zum Beispiel ist die Entlassung einer Schwangeren oder einer jungen Mutter bis zu vier Monate nach der Entbindung grundsätzlich verboten. In dieser Zeit genießt die Arbeitnehmerin Kündigungsschutz. Auch während der Elternzeit ist eine Kündigung rechtswidrig. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die Mitglied im Betriebsrat oder im Personalrat sind, und zwar noch bis zu einem Jahr nach dem Ende der Mitgliedschaft oder der Amtszeit des gesamten Betriebs-/Personalrats.
Eine ordentliche Kündigung ist zudem ausgeschlossen für Auszubildende, die bereits über die Probezeit hinaus sind sowie für Wehr- oder Zivildienstleistende ab dem Erhalt des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Wehr- beziehungsweise Zivildienstes. Auch bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern gelten Ausnahmeregeln: Hier benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes, bevor er eine rechtsgültige Kündigung aussprechen kann. Unter Umständen kann ein besonderes Kündigungsverbot auch direkt im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sein, zum Beispiel der Ausschluss einer ordentlichen Kündigung, sobald der Arbeitnehmer ein bestimmtes Alter erreicht oder eine bestimmte Anzahl von Jahren im Betrieb beschäftigt war.
Doch Vorsicht: Machen Sie das Kündigungsverbot nicht selbst vor einem Arbeitsgericht geltend, dann wird die an sich unwirksame Kündigung dennoch wie eine wirksame Kündigung behandelt. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis trotz Kündigungsverbotes rechtsgültig beendet.
Sie sind schwanger und haben eine Kündigung erhalten, obwohl Ihr Arbeitgeber über diesen Umstand informiert war? Nach langer Krankheit ist nun die Kündigung bei Ihnen ins Haus geflattert? Sie haben Angst, nach dem Betriebsübergang vom neuen Chef gekündigt zu werden? Holen Sie sich verlässlichen Rechtsrat, um die Lage rechtlich korrekt einordnen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Schnell und sicher geht das mit unserer telefonischen Rechtsberatung: Rufen Sie einfach die „Hotline Arbeitsrecht“ an und lassen Sie sich mit einem Rechtsanwalt verbinden.
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