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  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

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  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Die Anwaltshotline “Chef” bietet Rechtsberatung zu allen rechtlichen Regelungen bei der Betriebsübernahme eines neuen Chefs. Rufen Sie jetzt an und lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Rechtliche Regelungen bei neuem Chef

  • Betriebsübernahme
  • Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltskürzung
  • Tarifvertrag

Findet eine Betriebsübernahme statt, d.h. wird ein Unternehmen verkauft und wechselt der Inhaber, so tritt der neue Chef in alle Rechte und Pflichten des alten Betriebsinhabers ein, die im Zeitpunkt der Betriebsübernahme vorlagen. Es ändert sich lediglich die Person des Arbeitgebers. Die bisher geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen und Verträge bleiben erhalten. Der neue Chef kann die Übernahme einzelner Mitarbeiter nicht ablehnen. Kündigungen, die wegen eines Betriebsüberganges ausgesprochen werden sind nicht wirksam. Dies gilt für alle bestehenden Arbeitsverhältnisse (Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Praktikanten etc.). Das Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt aber bestehen. Ein absolutes Kündigungsverbot besteht nicht.

Nach einer Betriebsübernahme müssen Angestellte allerdings nicht zu den alten Konditionen weiterbeschäftigt werden. Der neue Chef kann mit ihnen neue Verträge aushandeln, wie das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 1007/06) im Jahr 2007 entschied. Gegen eine einvernehmliche Änderung der Arbeitsbedingungen spricht nichts. Eine Verpflichtung diese zu unterschreiben gibt es aber nicht. Eine Lohn- oder Gehaltskürzung ist ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nicht möglich.

Anders sieht das bei Tarifverträgen aus. Gilt für das neue Unternehmen ein anderer Tarifvertrag als für das alte Unternehmen, verdrängt der neue Tarifvertrag den bisherigen. Wenn beim neuen Arbeitgeber kein Tarifvertrag gilt, geht der alte Tarifvertrag automatisch in den Arbeitsvertrag über (unbefristet und ein Jahr lang vor Veränderungen geschützt).

Sollten auch Sie arbeitsrechtliche Fragen haben, die im Zusammenhang mit der Betriebsübernahme und einem neuen Chef stehen, wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsexperten. Dieser gibt Ihnen am Telefon ausführliche Auskunft und beantwortet jede Ihrer Fragen zum Arbeitsrecht. Rufen Sie am besten gleich jetzt die Anwaltshotline Chef an und lassen Sie sich beraten!

Schriftliche Rechtsberatung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.