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Themen rund um die betriebliche Altersversorgung

  • Pension
  • Rente
  • Vorruhestand
  • Zusage
  • Abschlag

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist Teil der Alterssicherung in Deutschland und wird in diesem Zusammenhang als „Zweite Säule“ des „Drei-Säulen-Modells“ bezeichnet. Es handelt sich bei der betrieblichen Altersversorgung um finanzielle Leistungen, die durch ein Arbeitsverhältnis zustande kommen und vom Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer gezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt bei Invalidität, einer bestimmten Altersgrenze oder im Todesfall für die Hinterbliebenen. Die rechtliche Regelung ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu finden. Nach Absprache ist die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer außerdem eine gute Möglichkeit, um in den Vorruhestand zu gehen, da sie diesen mit Teilzahlungen aus der bAV finanzieren können.

Die betriebliche Altersversorgung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: per Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds. Bei einer Direktzusage bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, die in der Anlageart frei sind. Für diesen Weg besteht Beitragspflicht im Pensionssicherungsverein. Durch die Unterstützungskasse, die ebenfalls beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein ist, ist der Arbeitnehmer sozusagen rückgedeckt. Ein formaler Rechtsanspruch besteht hierbei allerdings nicht. Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds werden als versicherungsförmige Wege bezeichnet, weil sie über ein im rechtlichen Sinne selbstständiges Unternehmen laufen. Für Arbeitnehmer ist eine betriebliche Altersversorgung lohnenswert, weil sie dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Für den Arbeitgeber hat sie unterschiedliche Auswirkungen. Einerseits liegt es in seiner Entscheidungsfreiheit, welchen Versorgungsträger er wählt, andererseits haftet er für zugesprochene Versorgungszusagen. Allgemein ist es in Deutschland möglich, ohne Abschlag nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in die Altersrente zu gehen, dieser Anspruch gilt jedoch nicht unbedingt auch für die betriebliche Altersversorgung.

Beschäftigt auch Sie eine rechtliche Frage in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung? Möchten Sie gerne wissen, was Ihnen im Alter zusteht? Dann kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie hierfür einfach die Nummer der „Anwaltshotline Betriebliche Altersversorgung“ an und lassen Sie sich ausführlich beraten!

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