☎ Anwaltshotline “Ausbildung”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

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Die Ausbildung endlich in der Tasche, doch Fragen zum Ausbildungsvertrag, zu Ihren Rechten als Azubi sind noch immer ungeklärt? Rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Ausbildung an und lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt zum Thema „Ausbildung“ beraten.

Wichtige Schwerpunkte zur Ausbildung

  • Arbeitszeit
  • Probezeit
  • Jugendarbeitsschutz
  • Ausbildungsvertrag
  • Überstunden

Über die „Anwaltshotline Ausbildung“ erhalten Sie als Rechtssuchende sofortige telefonische Rechtsauskunft zu allen genannten Themen rund um die Ausbildung. Die Klärung Ihres Rechtsproblems erfolgt in nur kurzer Zeit durch einen kompetenten Rechtsanwalt über die „Anwaltshotline Ausbildung“.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Berufsausbildung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Hier sind alle Rechte und Pflichten der Auszubildenden festgelegt. Für einzelne Ausbildungsberufe, besonders solche im medizinischen und pflegerischen Bereich gelten andere gesetzliche Vorschriften – etwa für Altenpfleger das Altenpflegegesetz (AltPflG), für Krankenpfleger das Krankenpflegegesetz (KrPflG) oder für Physiotherapeuten das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG).

Überwiegend, zu rund 70%, findet die Berufsausbildung in Deutschland in einem dualen System statt. Hierbei wechseln sich für den Auszubildenden Phasen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ab. Eine weitere gängige Form der Ausbildung ist die sogenannte schulische Ausbildung, deren Schwerpunkt im schulischen Bereich liegt und bei der der Auszubildende keinen festen Ausbildungsbetrieb hat.

Im Verlauf einer Ausbildung ist in der Regel eine Zwischenprüfung abzulegen, die den Leistungsstand und Lernfortschritt des Auszubildenden zur Mitte der Ausbildung dokumentieren soll. Die Abschlussprüfungen werden von speziellen zuständigen Stellen, in der Regel den Handwerkskammern bzw. den Industrie- und Handelskammern (IHK) organisiert. Die Prüfungen werden von Prüfungskommissionen abgenommen, die durch die zuständigen Stellen berufen werden. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung wird im dualen System durch den Ausbildungsbetrieb vorgenommen.

Neben der Ausbildung jobben, geht das? Welche Voraussetzungen müssen für eine Ausbildung in Teilzeit erfüllt sein? Konkrete Antworten auf diese Fragen erhalten Sie unter der „Anwaltshotline Ausbildung“.

Schriftliche Rechtsberatung zur Ausbildung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.