Zwischen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und dem Digitalverband BITKOM ist es zu einer Einigung über Pauschalabgaben für Smartphones und Tablets gekommen. Hersteller und Importeure müssen an die ZPÜ nun Abgaben für alle Smartphones und Tablets leisten, die sie in Deutschland seit dem 1.1.2008 (Smartphones) beziehungsweise 1.1.2012 (Tablets) verkauft haben. Für die ZPÜ bedeutet das Einnahmen in Millionenhöhe.

Was möchte die ZPÜ erreichen?

Die ZPÜ ist ein Zusammenschluss von insgesamt neun Verwertungsgesellschaften, die die Nutzungsrechte aus der Urheberschaft von Komponisten, Musikern, Schriftstellern, Übersetzern und auch vielen anderen Künstlern wahrnimmt. Zu den Gesellschaften gehören unter anderem auch die GEMA, VG Wort und die VG Bild-Kunst. Die Zentralstelle fordert für verschiedenste elektronische Geräte, die prinzipiell dazu genutzt werden können, um Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken anzufertigen, eine Urheberrechtsabgabe. Sie soll die Autoren pauschal für privat angefertigte Kopien entschädigen.

Hersteller müssen zukünftig auch für Smartphones feste Abgaben zahlen

Mit den Herstellern von PCs konnte sich bereits über feste Abgaben für private Computer von 13,19 € pro Gerät geeinigt werden. Seit dem Padawan-Urteil von 2010 gilt für geschäftlich genutzte Rechner ein geringerer Satz von 4 €. Nun konnte auch für Mobiltelefone und Tablets eine Einigung erzielt werden. In Zukunft wird von den Herstellern für jedes verkaufte Smartphone 6,25 € und für jedes Tablet 8, 75 € fällig. Eine Vergünstigung um 20 Prozent gibt es für diejenigen, die dem Gesamtvertrag beigetreten sind. Sie bezahlen nur 5 bzw. 7 €. Zu den Unterzeichnern des Gesamtvertrages zählen vordergründig die Mitglieder des Digitalverbandes Bitkom.

Festgelegte Sätze sind niedriger als von der ZPÜ gefordert

Damit bleiben die festgelegten Sätze weit hinter den ursprünglichen Forderungen der Verwertungsgesellschaften zurück. Die ZPÜ hatte bis zu 36 € pro Smartphone von den Herstellern kassieren wollen. Dennoch ist die Zentralstelle mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden und begrüßt die Einigung. So komme den durch sie vertretenen Urhebern bereits in absehbarer Zeit eine Vergütung für die private Vervielfältigung ihrer Werke zu, erklärten Dr. Harald Heker, Dr. Robert Staats und Dr. Urban Pappi, die Vertreter der GEMA, VG Wort und VG Bild.

  • Quelle: Stellungnahme der Zentralstelle für private Überspielungsrechte vom 02.12.2015