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Kindeswohl und Umgangsrecht

Kindeswohl ist wichtiger als Umgangsrecht

Da das intakte Familienverhältnis eines sechsjährigen Kindes nicht gestört werden sollte, entschied das Oberlandesgericht Bamberg gegen den Kläger, welcher sich als leiblicher Vater ausgab. Umgangsrecht verweigert Der Kläger behauptete der leibliche Vater eines sechsjährigen Kindes zu sein und bestand deshalb auf sein Umgangsrecht. Da das betreffende Kind jedoch in einer intakten Familie bei seiner Mutter,…


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