Rasende Eifersucht und fehlende Wertschätzung durch den Partner können Menschen in Ausnahmesituationen zu Taten verleiten, die in einer Katastrophe enden. Wenn aufgestaute Aggressionen in einem ohnehin schon psychisch Labilen wüten, hat dieser seine Handlungen meist nicht mehr unter Kontrolle. Körperliche Gewalttaten am Partner, die im schlimmsten Fall sogar tödlich enden, sind die Konsequenz. Auch im folgenden Rechtsfall geht es um dieses Thema.

Frau sticht fünfmal auf Mann ein

Die 47-jährige Angeklagte hat ihren Mann am 26. November 2011 in ihrer Wohnung mit einem Messer attackiert. Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung war sie zum Tatzeitpunkt der festen Überzeugung, dass ihr Ehemann sie betrügt und ihr darüber hinaus heimlich Drogen verabreicht. Insgesamt hat sie fünfmal auf ihren Mann eingestochen und traf hierbei unter anderem seine rechte Brust, woraufhin er zusammenbrach. Aus diesem Grund dachte die Angeklagte, dass sie ihren Mann getötet hatte. Kurze Zeit später merkte sie jedoch, dass er noch am Leben war und fing an, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Außerdem verständigte sie die Polizei, weshalb ihr Mann notoperiert und somit gerettet werden konnte.

Unterbringung in Psychiatrie

Das Landgericht Mainz entschied nun, dass die Frau in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie untergebracht wird. Als Begründung führte das Gericht an, dass sie zwar versucht hat, den Mann mit Hilfe des Küchenmessers zu töten, allerdings hat sie diesen Tötungsversuch beendet, indem sie die Polizei alarmierte. Aus diesem Grund sei der Angeklagten kein versuchter Totschlag vorzuwerfen, sondern lediglich eine gefährliche Körperverletzung. Die Angeklagte wurde jedoch nicht verurteilt, da sie zum Tatzeitpunkt paranoid schizophren und deshalb schuldunfähig war. Die Unterbringung in einer Psychiatrie sah das Gericht als angemessene Maßnahme an.

  • Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Mainz vom 10. Juli 2015