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Interessantes zum Wirtschaftsrecht

  • Wirtschaftsverfassungsrecht
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Das Wirtschaftsrecht umfasst alle strafrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechtsnormen (Verordnungen, Gesetze), die sich auf die rechtliche Beziehung zwischen den am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander sowie dem Staat beziehen. Zum Wirtschaftsrecht werden das Wirtschaftsprivatrecht (regelt die Beziehungen der Teilnehmer am Wirtschaftsleben untereinander), das Wirtschaftsverwaltungsrecht (regelt das Verhältnis der am Wirtschaftsleben Beteiligten zum Staat), das Wirtschaftsverfassungsrecht (enthält alle Vorschriften von Verfassungsrang, die wirtschaftsordnend wirken) und das Wirtschaftsstrafrecht (enthält Vorschriften, die Tatbestände im Zusammenhang mit wirtschaftlichem Handeln unter Strafe stellen) gezählt.

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommt es seit geraumer Zeit zu einer zunehmenden Überformung der nationalen Rechtsnormen des Wirtschaftsrechts durch europäische Regelungen. Beispiele hierfür sind etwa die Führerscheinrichtlinie von 2006, die in Deutschland im Jahr 2013 endgültig umgesetzt wurde, die Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 oder die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992.

Quellen des Wirtschaftsrechts sind unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB), das GmbH-Gesetz (GmbHG), das Genossenschaftsgesetz (GenG) und das Aktiengesetz (AktG).

Beschäftigt auch Sie eine rechtliche Frage im Bereich Wirtschaftsrecht? Dann sollten Sie sich schnell an einen erfahrenen Experten wenden. Einen solchen erreichen Sie schnell und einfach über die „Anwaltshotline Wirtschaftsrecht“. Unsere erfahrenen Rechtsexperten sind die richtigen Ansprechpartner für jedes rechtliche Anliegen. Bereiten Sie wichtige Unterlagen vor und wählen Sie dann die Nummer der „Hotline Wirtschaftsrecht“.

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