☎ Anwaltshotline “Vereinsrecht”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Sie haben rechtliche Fragen zum Vereinsrecht? Nutzen Sie die Anwaltshotline Vereinsrecht und kontaktieren Sie noch heute einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Sie über Ihre Rechte aufklärt.

Wichtige Gebiete zum Vereinsrecht

  • Vereinigungsfreiheit
  • Vereinsregister
  • Vorstand
  • Rechtsfähigkeit
  • Versammlung

Wenn Sie Fragen zu diesen Gebieten haben, wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt über die Anwaltshotline Vereinsrecht.

Durch das Vereinsrecht wird sowohl die Gründung als auch die Organisation und Auflösung von Vereinen geregelt. Gesetzliche Verankerung findet es im Bürgerlichen Gesetzbuch in §§ 21 ff. sowie im Vereinsgesetz (VereinsG). Das Vereinsrecht unterscheidet verschiedene Arten von Vereinen. Zum einen gibt es altrechtliche Vereine, die bereits vor dem 1. Januar 1900 bestanden, also vor dem Zeitpunkt, an dem das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft trat. Nicht wirtschaftliche Vereine, die in das Vereinsregister eingetragen werden, erhalten dadurch den Status einer gesetzlichen Person. Ein Verein benötigt mindestens sieben Mitglieder, um als solcher eingetragen zu werden. Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung stellen wirtschaftliche Vereine dar.

Die Gründung eines eingetragenen, rechtsfähigen Vereins läuft folgendermaßen ab: Zunächst findet eine Gründungsversammlung statt, danach wird eine Satzung beschlossen, die mindestens sieben Vereinsmitglieder unterschreiben. Daraufhin wird der Vorstand bestimmt und das Gründungsprotokoll verfasst. Zuletzt muss der Verein beim Amtsgericht schriftlich angemeldet werden. Als letzter Schritt erfolgt die Beglaubigung der Unterschriften durch einen Notar, ein Schritt der in den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auch durch eine andere, nach Landesrecht zulässige Stelle übernommen werden kann. Die Auflösung eines Vereines kann entweder durch entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgen.

Sie möchten gerne einen Verein gründen, sind sich aber über die rechtlichen Anforderungen noch nicht ganz im Klaren? Nutzen Sie die Anwaltshotline Vereinsrecht und sprechen Sie mit einem erfahrenen Rechtsanwalt!

Schriftliche Rechtsberatung zum Vereinsrecht

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.