☎ Anwaltshotline “Kauf im Internet”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Egal, welche Frage Sie zum Kauf im Internet haben – die Antwort gibt Ihnen gern ein Anwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline. Ein Anruf bei der „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“ genügt.

Interessantes zum Kauf im Internet

  • Online-Auktion
  • Fernabsatz
  • Privatkauf
  • Gewährleistung
  • Lieferung

Zu diesen und vielen weiteren Themen können Sie sich von unseren Anwälten der „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“ beraten lassen.

Als Kaufs- und Verkaufsplattform ist das Internet aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Mit wenigen Klicks sind ein Buch oder ein Paar Schuhe gekauft und man spart sich den Weg zum Laden. So praktisch das Internet aber ist, kann es doch auch zu Problemen führen. Denn was tun, wenn Sie mit der bestellten Ware unzufrieden sind oder die Lieferung überhaupt nicht bei Ihnen ankommt?

Entscheidend ist im ersten Moment, ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf oder einen Privatkauf handelt. Schließt ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Kaufvertrag über das Internet, greifen die Regeln zum Fernabsatzvertrag in den §§ 312cff. BGB. Wichtig ist, dass der Kauf über ein eigens dazu gedachtes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt, beispielsweise über einen Versandhandel wie zalando oder Amazon. In diesem Fall hat der Verbraucher im Regelfall ein Rückgaberecht und Widerrufsrecht. Da er die gekaufte Sache ja erst in Augenschein nehmen kann, wenn sie zu ihm geliefert wird, soll ihm so die Möglichkeit gegeben werden, noch vom Vertrag zurückzutreten, wenn er mit der Lieferung unzufrieden ist. In diesem Fall ist er aber dazu verpflichtet, dem Verkäufer die Sache zurückzuschicken. Zudem stehen ihm verschiedene Gewährleistungsrechte zu, wie etwa das Recht auf Nachbesserung bei einer mangelhaften Sache. Diese Regelungen treffen auch dann zu, wenn der Kaufvertrag im Rahmen einer eBay-Auktion zustande gekommen ist.

Bei einem Privatkauf ist die Rechtslage anders: Der Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen. Dieser Ausschluss ist nur dann unwirksam, wenn die Ware mangelhaft ist oder der Verkäufer falsche Angaben über das Produkt gemacht hat.

Sie beschäftigt eine vertragsrechtliche Frage zum Thema Kauf im Internet? Sie haben den im Internet bestellten Artikel bereits bezahlt, aber keine Ware erhalten? Ein geliefertes Produkt entspricht nicht den Angaben, die der Verkäufer gemacht hat? Welche Maßnahmen Sie nun am besten ergreifen sollten, erklärt Ihnen einer unserer fachkundigen Rechtsanwälte.  Hier erhalten Sie umfassende Rechtsberatung. Zögern Sie also nicht und rufen Sie gleich jetzt die „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“ an!

Schriftliche Rechtsberatung zum Kauf im Internet

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.