☎ Anwaltshotline “Fernabsatzvertrag”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

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49*

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meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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69*

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  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Sie haben einen Vertrag mittels Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen und jetzt beschäftigt Sie eine rechtliche Frage? Rufen Sie die Anwaltshotline Fernabsatzvertrag an und nutzen Sie die „Beratung zum Fernabsatzvertrag“. Sie erhalten sofort schnelle und hilfreiche Rechtsberatung von einem qualifizierten Anwalt.

Wichtige Gebiete zum Fernabsatzvertrag

  • Fernkommunikationsmittel
  • Widerrufsrecht
  • Rückgaberecht
  • Fernabsatzrecht
  • Versteigerung

Wenden Sie sich an die „Hotline Fernabsatzvertrag“, wenn Sie einen Fernabsatzvertrag über Gegenstände oder Dienstleistungen abgeschlossen haben und im Nachhinein Probleme aufgetreten sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt erklärt Ihnen Ihre rechtliche Lage und berät Sie zu Ihrem Anliegen.

Ein Fernabsatzvertrag wird ausschließlich über Fernkommunikationsmittel –wie zum Beispiel Telefon, Brief, E-Mail oder Katalog- abgeschlossen. Bei dem Vertragsgegenstand kann es sich sowohl um Waren als auch um Dienstleistungen handeln. Per Fernabsatzvertrag können zum Beispiel Kaufverträge, aber auch Mietverträge, Dienstverträge oder Verträge über Partnerschaftsvermittlung abgeschlossen werden. Generell hat der Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist zu widerrufen. Allerdings gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts auch einige Ausnahmen, etwa bei einer Versteigerung oder beim Kauf von Software.

Die konkreten Bestimmungen zu Fernabsatzverträgen befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 312 b bis § 312 d. Das sogenannte Fernabsatzrecht befasst sich mit Verträgen, die ohne direkten Kontakt zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen zustande kommen. Bezüglich der Verträge, die beispielsweise über Telefon oder Internet abgeschlossen werden, unterliegen die Unternehmen besonderen Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern. Dazu zählt unter anderem der Hinweis auf ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Sie haben ein Produkt per Fernabsatzvertrag gekauft und die Ware weist Mängel auf oder ist nicht bei Ihnen angekommen? Der Verkäufer reagiert nicht auf Ihre Anfragen oder weigert sich, Ersatz zu liefern? Was Sie in einem solchen oder ähnlichen Fall tun können, erklärt Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt, den Sie über die Anwaltshotline Fernabsatzvertrag erreichen. Suchen Sie den betreffenden Fernabsatzvertrag heraus, bevor Sie zum Telefon greifen und rufen Sie dann die “Hotline Fernabsatzvertrag” an.

Schriftliche Rechtsberatung zum Fernabsatzvertrag

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.