☎ Anwaltshotline “Kfz-Versicherung”

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meistgekauft
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  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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Sie hatten einen Unfall mit Ihrem PKW und nun will man Ihnen den Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Versicherung entziehen? Rufen Sie am besten sofort bei der Anwaltshotline Kfz-Versicherung an und lassen Sie sich umfassend von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten!

Wichtige Bereiche zur Kfz-Versicherung

  • Teilkasko
  • Vollkasko
  • Gutachten
  • Deckungskarte
  • Kfz-Haftfpflicht

Über die „Hotline Kfz-Versicherung“ erreichen Sie einen qualifizierten Anwalt, der Ihnen jede Frage zu den oben angeführten Bereichen beantwortet.

Viele Autofahrer wünschen sich eine Kfz-Versicherung, die wenig kostet, im Schadensfall aber viel leistet. In Fachzeitschriften und Vergleichsportalen im Internet werden verschiedene Angebote gegenübergestellt. Welche Kfz-Versicherung die beste ist, hängt letztendlich jedoch nicht vom Preis ab, sondern davon, welche Policen gebraucht werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflicht. Sie übernimmt die Kosten für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Handelt es sich um einen Sachschaden, werden sowohl die Reparaturkosten als auch gegebenenfalls die Wertminderung bezahlt. Falls das zur Verfügung gestellte Mietauto nicht in Anspruch genommen wird, wird der Nutzungsausfall bezahlt. Zu den Vermögensschäden zählt unter anderem der Verdienstausfall. Liegt ein Personenschaden vor, übernimmt die Haftpflichtversicherung Rettungskosten sowie Heilkosten, in manchen Fällen sogar die Zahlung von Schmerzensgeld. Was den Beitragssatz für die Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft, so wird in der Regel ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Durch schadenfreie Jahre kann sich die Prämie auf diese Weise um ganze 70 Prozent mindern. Sofern keine Vertragspartei kündigt, verlängert sich ein Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag von Jahr zu Jahr automatisch. Gründe, um eine Haftpflichtversicherung zu kündigen, sind unter anderem der Verkauf des Autos, die Nichtzahlung der Prämie oder Beitragserhöhungen des Versicherers. Zusätzlich kann der Versicherungsnehmer eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen, diese deckt –im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung- Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Durch die Kasko-Versicherungen werden Diebstahl, Brand, Wetterschäden, Wildschäden, Glasbruch und Kabelschäden ausgeglichen. In der Vollkaskoversicherung sind darüber hinaus Schäden durch Vandalismus und selbst verschuldete Unfälle inbegriffen.

Der jeweilige Beitrag, der für eine Kfz-Versicherung entrichtet werden muss, ergibt sich aus verschiedenen Tarifierungsmerkmalen, wie zum Beispiel: Alter des Fahrers, Alter des Fahrzeugs, jährliche Kilometerleistung, Abstellplatz des Fahrzeugs und eingetragene Punkte in Flensburg. Des Weiteren kann durch Faktoren wie Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und einem eingegrenzten Fahrerkreis der Kfz-Versicherungsbeitrag reduziert werden. Wird der Beitrag erhöht, steht Versicherungsnehmern ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat zu. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit können dazu führen, dass der Versicherungsschutz von der Versicherung versagt wird, etwa wenn Sie über eine rote Ampel fahren und dadurch einen Unfall verursachen oder bei einem Unfall unter starkem Alkoholeinfluss stehen.

Wird Ihnen der Kfz-Versicherungsschutz versagt, obwohl Sie regelmäßig Ihre Prämie bezahlt haben? Wie Sie sich dagegen wehren können, erklärt Ihnen ein qualifizierter Rechtsanwalt. Einen solchen können Sie am einfachsten über die „Anwaltshotline Kfz-Versicherung“ erreichen. Sortieren Sie alle wichtigen Dokumente für das Telefongespräch und rufen Sie dann die Rufnummer der „Hotline Kfz-Versicherung“ an.

Schriftliche Rechtsberatung zur Kfz-Versicherung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.