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Wichtige Gebiete zum Waffenbesitz

  • Waffenschein
  • Waffenbesitzkarte
  • Waffenrecht
  • Waffengesetz

Der Begriff Waffenbesitz beschreibt das Innehaben der tatsächlichen Sachherrschaft über eine oder mehrere Waffen. Der Waffenbesitz unterliegt in Deutschland einer strengen gesetzlichen und behördlichen Regulierung.

Rechtsgrundlage des Waffenrechts in Deutschland ist das Waffengesetz (WaffG). Es trat am 1. Januar 1973 in Kraft und regelte Waffenrecht und Waffenbesitz erstmals in der Bundesrepublik Deutschland landesweit einheitlich. Voraussetzung für den Erlass des Gesetzes war eine Grundgesetzänderung, die die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht in den Bereich des Bundes verlegte. Seit seinem Inkrafttreten ist das Waffengesetz immer wieder in Teilbereichen reformiert worden. Besonders die Schulamokläufe von Erfurt (2002), Emsdetten (2006) und Winnenden (2009) führten zu restriktiveren Gesetzesregelungen.

Das Waffengesetz umfasst insgesamt 60 Paragrafen und ist in sechs Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1 enthält allgemeine Bestimmungen, Abschnitt 2 ist sehr umfangreich und regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Abschnitt 3 enthält sonstige waffenrechtliche Vorschriften, Abschnitt 4 die waffenrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften. Die Abschnitte 5 und 6 enthalten schließlich Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes und Übergangs- und Verwaltungsvorschriften.

Voraussetzung für den legalen Besitz von Waffen ist in Deutschland die Waffenbesitzkarte. Von der Waffenbesitzkarte ist der Waffenschein zu unterscheiden; dieser berechtigt zum Führen einer Waffe, also zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Waffenbesitz

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