☎ Anwaltshotline “Pflichtverteidiger”

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Sie benötigen Informationen zum Thema Pflichtverteidigung, möchten deswegen aber nicht extra einen Termin in einer Anwaltskanzlei vereinbaren? Ganz unverbindlich und schnell werden Sie bei unserer „Hotline Strafrecht“ beraten – direkt von einem Rechtsanwalt für Strafrecht, der Ihnen mit seinem Fachwissen gern weiterhilft.

Interessantes zum Pflichtverteidiger

  • Strafverfahren
  • Pflichtverteidigung
  • Wahlverteidiger
  • Anklage
  • Prozesskosten

In einem Strafverfahren hat der Beklagte grundsätzlich das Recht, sich selbst einen Verteidiger zu wählen, der Ihn vor Gericht vertritt. In vielen Verfahren hat er sogar gar keine andere Wahl und muss sich gezwungenermaßen durch einen Strafverteidiger vertreten lassen. Benennt der Angeklagte nicht selbst einen Verteidiger, ist eine Vertretung aber durch die Strafprozessordnung geboten, so wird ihm vom Gericht ein Verteidiger bestellt. Dieser Pflichtverteidiger nimmt die gleichen Aufgaben wahr wie ein Wahlverteidiger. Hierbei kann es sich sowohl um einen Rechtsanwalt als auch um einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule handeln.

Hat der Angeklagte noch nicht selbst einen Wahlverteidiger bestimmt, wird eine Pflichtverteidigung zum Beispiel in den folgenden Situationen angeordnet:

  • Die Hauptverhandlung findet vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht statt und dem Angeklagten wurde die Anklageschrift zugestellt.
  • Der Angeklagte wird eines Verbrechens beschuldigt, also einer Straftat, deren Strafmaß mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt.
  • Der Angeklagte wird in Untersuchungshaft überstellt oder ist seit mindestens drei Monaten einer anderen freiheitsentziehenden Maßnahme ausgesetzt.
  • Dem Angeklagten droht durch Urteil ein Berufsverbot.

Hat der Beklagte bereits einen Wahlverteidiger bestellt, kann ihm dieser auf Antrag noch nachträglich als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Seine Vergütung erhält der Pflichtverteidiger zuerst einmal vom Staat, er kann mit dem Angeklagten aber außerdem eine zusätzliche Zahlung vereinbaren. Verliert der Angeklagte das Verfahren und muss dementsprechend die Prozesskosten übernehmen, fordert der Staat von ihm auch die Kosten für den Pflichtverteidiger ein.

Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt und wissen nicht, ob Sie sich durch einen Strafverteidiger vertreten lassen müssen? Oder wurde Ihnen bereits ein Pflichtverteidiger bestellt und Sie haben rechtliche Fragen dazu? Ihre Antworten erhalten Sie bei unserer „Hotline Strafrecht“ von einem versierten Rechtsanwalt. Halten Sie am besten wichtige Unterlagen sofort griffbereit, um schnell auf eventuelle Rückfragen zur Klage reagieren zu können.

Schriftliche Rechtsberatung zum Pflichtverteidiger

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.