☎ Anwaltshotline “Nötigung”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Sie wurden Opfer einer Nötigung? Zögern Sie nicht und lassen Sie sich rechtlich beraten, wie Sie am besten gegen den Täter vorgehen. Rufen Sie gleich jetzt die Anwaltshotline Nötigung an!

Interessante Stichworte zur Nötigung

  • Freiheit
  • Willensentschließung
  • Gewalt
  • sexuelle Nötigung
  • Missbrauch

Ein qualifizierter Anwalt beantwortet jede Rechtsfrage zu den oben genannten Stichworten. Rufen Sie einfach gleich jetzt die „Hotline Nötigung“ an!

Die die Freiheit der Willensentscheidung eines anderen Menschen beschneidende Straftat der Nötigung ist in § 240 StGB geregelt. Dieser besagt, dass eine Nötigung vorliegt, wenn ein Mensch einen anderen rechtswidrig entweder durch Gewaltanwendung oder durch Drohung dazu nötigt, eine bestimmte Handlung auszuführen, zu unterlassen oder zu dulden. Die Tat der Nötigung wird entweder mit einer Geldstrafe oder aber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Auch der Versuch einer Nötigung wird bestraft. Wenn es sich um einen besonders schweren Fall der Nötigung nach § 240 Absatz 4 Strafgesetzbuch handelt, wird eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren verhängt. Unter diese Kategorie fallen beispielsweise die sexuelle Nötigung, die Nötigung zu einem Schwangerschaftsabbruch oder der Missbrauch der Stellung als Amtsträger.

Wurden Sie Opfer sexueller Nötigung oder hat man Sie auf eine andere Art und Weise genötigt? Dann wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen erfahrenen Anwalt, der Ihnen erklärt, wie Sie am besten vorgehen können, damit der Täter seine gerechte Strafe erhält. Holen Sie sich rechtlichen Rat unter der „Anwaltshotline Nötigung“ ein. Ein qualifizierter Anwalt hilft Ihnen gern bei der Lösung Ihres Strafrechtsproblems. Legen Sie wichtige Unterlagen für das Gespräch bereit und rufen Sie danach die Nummer der „Hotline Nötigung“ an.

Schriftliche Rechtsberatung zur Nötigung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.