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Sie wurden wegen einer Straftat angeklagt und Ihnen wird Mittäterschaft vorgeworfen? Informieren Sie sich bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht über Ihre Möglichkeiten – bei unserer „Hotline Strafrecht“ werden Sie direkt mit einem Ansprechpartner verbunden.

Interessantes zum Mittäter

  • Straftat
  • Täter
  • Mittäterschaft
  • Beihilfe
  • Anklage

Eine Straftat kann nicht nur durch eine einzige Person, sondern auch durch mehrere begangen werden. Gemeinsame Begehung heißt, dass die Straftat insgesamt erst durch die Handlungen aller Täter zustande kommt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Täter bei einem Raub das Opfer mit Gewalt festhält, während ein anderer ihm die Brieftasche entwendet. Die Anwendung von Gewalt und die Wegnahme einer fremden Sache sind zwei Merkmale, die für den Tatbestand Raub erfüllt sein müssen. Diese Merkmale müssen aber nicht von einer einzigen Person erfüllt werden, sondern können sich auch auf mehrere Personen verteilen – in diesem Fall liegt eine Mittäterschaft vor. Darüber hinaus ist es möglich, dass alle Täter gemeinsam die Tathandlung ausführen, zum Beispiel dann, wenn sie das Opfer gemeinsam verprügeln (Körperverletzung) oder eine Hauswand mit Graffiti besprühen (Sachbeschädigung).

Bei der Strafzumessung gibt es zwischen Einzeltäter und Mittätern keinen Unterschied, beide werden gleich schwer bestraft. Die Mittäterschaft ist jedoch streng von der Beihilfe zu unterscheiden: Bei der Beihilfe wird die Straftat nicht auch durch den Gehilfen begangen, er leistet dem Täter aber Hilfe. Als Gehilfe wird beispielsweise bestraft, wer ein Opfer an eine bestimmte Stelle lockt, wohlwissend, dass dort der Täter wartet, um es auszurauben.

Gehilfen werden weniger hart als Mittäter bestraft, weshalb es von essentieller Bedeutung ist, im Strafverfahren die Beteiligung des Angeklagten genau festzustellen. Denn es kann großen Einfluss auf das Strafmaß haben, ob der Angeklagte nur Gehilfe oder doch Mittäter war.

Sie oder eine Ihnen nahestehende Person ist wegen Mittäterschaft angeklagt worden? Jetzt ist es wichtig, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der sich in der Strafverteidigung auskennt und Ihnen wertvolle Informationen zu allen Details geben kann. Zögern Sie deshalb nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt über die „Hotline Strafrecht“.

Schriftliche Rechtsberatung zum Mittäter

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