☎ Anwaltshotline “Haftbefehl”

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Wichtige Gebiete zum Haftbefehl

  • Fluchtgefahr
  • Strafprozess
  • Internationaler Haftbefehl
  • Untersuchungshaftbefehl

Ein Haftbefehl ist die (in der Regel richterliche) Anordnung zur Inhaftnahme einer Person. Der Vollzug des Haftbefehls durch die Polizei, Justizvollzugsbeamte oder Rechtspfleger wird als Verhaftung bezeichnet.

Im Strafprozess dient der Haftbefehl der Sicherung der Durchführung des Prozesses. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die §§ 112 und 127b Strafprozessordnung (StPO). Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls im Strafprozess ist zum einen ein dringender Tatverdacht, zum anderen das Bestehen eines Haftgrundes. Haftgründe können sein:

  • die Flucht des Beschuldigten
  • Fluchtgefahr
  • Verdunkelungsgefahr
  • Wiederholungsgefahr (ist nur bei bestimmten Sexualdelikten Haftgrund)
  • die Befürchtung des Fernbleibens von der Hauptverhandlung.

Diese Form des Haftbefehls, die auch als Untersuchungshaftbefehl bezeichnet wird, ist die in der Praxis am häufigsten anzutreffende Form des Haftbefehls.

Ein Haftbefehl, der gegen eine Person ausgesprochen wird, die sich einer gegen sie verhängten Freiheitsstrafe nicht stellt, wird Vollstreckungshaftbefehl (§547 StPO) genannt.

Im Zivilprozessrecht gibt es den sogenannten Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) gegenüber dem Gerichtsvollzieher. Er wird nach § 802g Zivilprozessordnung (ZPO) gegen Schuldner verhängt, die „dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleiben oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigern“. Voraussetzung ist in diesem Fall außerdem der Antrag des Gläubigers auf Erlass des Haftbefehls.

Ein internationaler Haftbefehl bzw. ein europäischer Haftbefehl ist kein Haftbefehl im engeren Sinne. Der internationale Haftbefehl ist streng genommen ein Antrag auf Auslieferung einer Person im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen für den Fall der Festnahme der im internationalen Haftbefehl bezeichneten Person. Der europäische Haftbefehl ist rechtlich gesehen ein Fahndungsmittel, das die Auslieferung von Straftätern nach deren Festnahme in einem anderen EU-Land erleichtern soll. Bei einer Festnahme aufgrund eines europäischen Haftbefehls in einem anderen Land müssen deutsche Beamte zugegen sein.

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