☎ Anwaltshotline “Freiheitsberaubung”

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  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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69*

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  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Sie haben sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht oder sind selbst Opfer einer Freiheitsberaubung geworden? Dann brauchen Sie dringend rechtlichen Beistand. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und rufen Sie jetzt die „Anwaltshotline Strafrecht“ an!

Interessantes zur Freiheitsberaubung

  • Dauerdelikt
  • Einsperren
  • Festbinden
  • Freiheitsentziehung
  • Entführung

Zu jedem der aufgezählten Gebiete erhalten Sie umfangreiche Beratung zur Freiheitsberaubung durch einen renommierten Rechtsanwalt. Rufen Sie dafür die „Hotline Strafrecht“ an!

Die Freiheitsberaubung stellt einen Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch dar und ist dort in § 239 StGB geregelt. Um eine Freiheitsberaubung handelt es sich gemäß der Vorschrift dann, wenn man einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt. In Frage kommt also etwa das Einsperren eines Menschen in einem verschlossenen Raum oder das Festbinden der Person, so dass diese bewegungsunfähig wird. Bereits der Versuch einer Freiheitsberaubung ist strafbar.

Das Strafmaß ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen, auch eine Geldstrafe ist möglich. Wird das Opfer jedoch länger als eine Woche seiner Freiheit beraubt, wird das Strafmaß bereits auf ein Jahr bis zu zehn Jahre erhöht. Gleiches gilt, wenn das Opfer durch die Freiheitsberaubung selbst oder eine andere Handlung während des Freiheitsentzugs eine schwere Gesundheitsschädigung davonträgt. Verursacht der Täter den Tod seines Opfers, droht ihm eine mindestens dreijährige Gefängnisstrafe.

Haben Sie eine Frage zum Thema? Über die „Anwaltshotline Strafrecht“ können Sie ohne großen Zeitaufwand direkt mit einem Rechtsanwalt in Verbindung treten und Ihr Anliegen präsentieren. Bereiten Sie alle wichtigen Unterlagen für das Telefonat vor und rufen Sie am besten sofort die „Hotline Strafrecht“ an!

Schriftliche Rechtsberatung zur Freiheitsberaubung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.