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Sie sind wegen einer Straftat verurteilt worden? In einem Berufungsverfahren können Sie rechtlich gegen das Urteil vorgehen. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten direkt beim Fachmann – treten Sie über unsere „Hotline Strafrecht“ in Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der Sie gern zu allen Fragen berät.

Interessantes zur Berufung

  • Urteil
  • Rechtsmittel
  • Verfahrensfehler
  • Strafverfahren
  • Gericht

Das deutsche Recht kennt verschiedene Rechtsmittel, um sich gegen ein Gerichtsurteil zur Wehr zu setzen – eins davon ist die Berufung. Berufung kann gegen verschiedene Urteile eingelegt werden, unter anderem auch gegen ein Strafurteil. Ausführlich geregelt ist sie in der Strafprozessordnung (StPO).

Im Allgemeinen können mit einer Berufung zwei Ziele verfolgt werden: die Rüge von rechtlichen Verfahrensfehlern und die Wiederaufnahme des Erkenntnisverfahrens. Das bedeutet im Einzelnen, dass in der Berufung nicht nur rechtliche Fehler bei der Urteilsfindung überprüft werden müssen, sondern der Beklagte auch neue Beweise zu seiner Entlastung vorbringen kann. In der Revision ist das beispielsweise nicht möglich: dieses Rechtsmittel dient lediglich dazu, Rechts- und Verfahrensfehler zu erkennen und zu beseitigen.

Ein Berufungsverfahren findet immer nur auf Antrag statt. Bei einem Strafverfahren beträgt die Frist zur Antragstellung eine Woche. Geht der Antrag verspätet beim Gericht ein, ist er unzulässig. Unter bestimmten Umständen hat die Berufungsstelle über die Zulässigkeit des Antrages zu entscheiden und kann ihn mit Beschluss auch abweisen. Es kann nur gegen Strafurteile Berufung eingelegt werden, die am Amtsgericht ergangen sind.

Entscheidet man sich dazu, keine Berufung einzulegen oder tut dies zu spät, dann wird das betreffende Urteil rechtskräftig und kann nur noch in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass man sich direkt nach der Bekanntgabe des Urteils rechtlichen Rat holt und gemeinsam mit einem Fachmann entscheidet, ob sich eine Berufung lohnt. Stellen Sie Ihre Fragen direkt einem Rechtsanwalt – von diesem bekommen Sie zuverlässige und verbindliche Informationen rund um das Thema Berufung. Über unsere „Anwaltshotline Strafrecht“ werden Sie mit einem Ansprechpartner verbunden.

Schriftliche Rechtsberatung zur Berufung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.