☎ Anwaltshotline “Ersatzkasse”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Bei rechtlichen Unklarheiten zum Thema Ersatzkasse, erhalten Sie über die Anwaltshotline Ersatzkasse kompetente Rechtsberatung von einem erfahrenen Anwalt. Wählen Sie einfach die Nummer der Hotline Ersatzkasse und lassen Sie sich umfassend beraten.

Wichtige Stichpunkte zu Ersatzkasse

  • Krankenkasse
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Leistungen

Die Ersatzkassen gehören zu den gesetzlichen Krankenkassen und können im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht von Arbeitnehmern frei gewählt werden. Neben den Ersatzkassen gibt es fünf weitere Kassenarten: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Historisch wurden Arbeitnehmer berufsbezogen versichert. Bei den berufsständischen Pflichtversicherungen handelt es sich um sogenannte Primärversicherungen. Heutzutage ist der aufnahmeberechtigte Mitgliederkreis jedoch nicht mehr beschränkt, sondern die Wahl der Kasse erfolgt für die Versicherten auf freiwilliger Basis.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheits- und Sozialversicherungssystems. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip, nach dem sich der zu zahlende Beitragssatz am Einkommen des Versicherten orientiert. Die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen und damit auch von den Ersatzkassen erbracht werden müssen, sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu finden. Demnach kommen die Kassen beispielsweise für Kosten auf, die dazu notwendig sind, Krankheiten zu verhüten beziehungsweise deren Verschlimmerung zu verhindern, Krankheiten frühzeitig zu erkennen (Früherkennung) und Krankheiten zu behandeln sowie für Kosten zur Rehabilitation. Darüber hinaus können Primär- und Ersatzkassen auch Wahlleistungen anbieten.

Die Organisation der Krankenkassen ist im fünften Sozialgesetzbuch zu finden. Die §§ 168 – 171 SGB V befassen sich mit den grundlegenden Regelungen für die Ersatzkassen. Insgesamt sind in Deutschland sechs Ersatzkassen zugelassen, in denen rund 25 Millionen Versicherte gemeldet sind. Der Interessenverband der Ersatzkassen ist in Deutschland der Verband der Ersatzkassen e.V., kurz: vdek. Er übernimmt auf Landes- und Bundesebene Verhandlungen im Interesse der Ersatzkassen und vertritt diese gegenüber politischen Entscheidungsträgern.

Wenn Sie eine rechtliche Frage zum Thema Ersatzkasse beschäftigt und Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen möchten, dann nutzen Sie den Service der Hotline Ersatzkasse. Sie werden sofort mit einem Anwalt verbunden, der sich auf diesem Gebiet auskennt und Sie individuell berät.

Schriftliche Rechtsberatung zu Ersatzkasse

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.