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Sie sind Wohnungseigentümer oder wollen einer werden? Sie benötigen genaue Auskünfte über Ihre Rechte und Pflichten als Eigentümer einer Wohnung? Holen Sie professionellen Rat von einem Rechtsanwalt ein – bequem und von zu Hause aus über unsere „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“.

Interessantes zum Wohnungseigentümer

  • Wohnungseigentum
  • Sondereigentum
  • Verwalter
  • Stimmrecht
  • Wohnungseigentümerversammlung

In vielen Ländern haben Sie die Möglichkeit, nicht nur Eigentum an einer Immobilie, sondern auch an einer Wohnung zu erwerben. Wohnungseigentum kann nur an zu Wohnzwecken bestimmten Wohnungen in einem Gebäude begründet werden. Handelt es sich hingegen um gewerblich oder anderweitig genutzte Räumlichkeiten, begründet man Teileigentum.

Als Wohnungseigentümer besitzt man neben dem Sondereigentum an der Wohnung zudem einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Beispielsweise haben alle Wohnungseigentümer auch ein gemeinschaftliches Eigentum am Hausflur, dem Garten oder einem gemeinschaftlich genutzten Wäschekeller. Voraussetzung ist natürlich, dass der betreffende Gebäudeteil oder die Anlage nicht bereits Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers ist.

Alle Wohnungseigentümer einer Immobilie bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die von einer dazu bestimmten Person verwaltet wird. Dieser Verwalter wird durch mehrheitlichen Beschluss aller Miteigentümer gewählt. Gibt es keinen Verwalter, kann alternativ auch ein Verwaltungsbeirat gebildet werden. Sowohl der Verwalter als auch der Vorsitzende sowie stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsbeirates sind dazu berechtigt, eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen. Die Versammlung dient der Beschlussfassung. Im Verhältnis untereinander und gegenüber Dritten haben die Wohnungseigentümer verschiedene Pflichten. Es kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein Gemeinschaftsmitglied sein Eigentum nicht ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer veräußern darf. Ebenso haftet jeder Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft gegenüber Dritten.

Sie möchten sich vor dem Erwerb von Wohnungseigentum genauer über die Rechtslage informieren? Oder ist es in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft zu einer Auseinandersetzung gekommen? Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht. Ein Anruf bei der „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“ genügt.

Schriftliche Rechtsberatung zum Wohnungseigentümer

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