☎ Anwaltshotline “Wohngemeinschaft (WG)”

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29*

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  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

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meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Die telefonische Rechtsberatung zum Thema “Wohngemeinschaft (WG)” hilft Ihnen bei Problemen mit Wohngemeinschaften. Über die „Anwaltshotline Wohngemeinschaft“ erhalten Sie kompetente Beratung zu Themen wie der Gestaltung des Mietvertrags bei einer Wohngemeinschaft.

Wichtige Stichpunkte zur Wohngemeinschaft

  • Mietvertrag
  • Hauptmieter
  • Untervermietung
  • Kündigung
  • Verhältnis der Mitbewohner

Zu jedem der oben aufgeführten Stichpunkte erhalten Sie umfangreiche telefonische Rechtsberatung zur Wohngemeinschaft. Rufen dafür gleich die „Hotline Wohngemeinschaft“ an!

Als Wohngemeinschaft bezeichnet man das Zusammenleben von mehreren Personen in einer Wohnung, die in einem unabhängigen und meist nicht-verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen. In den meisten Fällen hat jeder Mitbewohner ein eigenes Zimmer und Räume wie die Küche oder das Bad werden gemeinsam genutzt. Der größte Anteil der in Wohngemeinschaften lebenden Personen ist unter dreißig Jahren alt, die Motive sind meist finanzieller Natur. Dennoch gibt es auch zahlreiche Wohngemeinschaften mit älteren Personen wie spezielle Senioren-Wohngemeinschaften oder Wohngemeinschaften für Alleinerziehende. Die meisten Wohngemeinschaften sind als Innengesellschaft aufgebaut. Regelungen wie etwa die Aufteilung der Miete und der Hausarbeit sowie gegenseitige Schutzpflichten werden dabei meist ohne eine ausdrückliche Willenserklärung festgelegt.

Das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft bedarf besonderer Regelungen im Mietvertrag, die gesondert mit dem Vermieter geklärt werden müssen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass ein Mitglied der WG als Hauptmieter und die anderen als Untermieter fungieren. Dabei ist der Hauptmieter für die Erfüllung der Pflichten gegenüber dem Vermieter allein verantwortlich. Eine Alternative stellt ein Mietvertrag dar, bei dem alle Mitbewohner als Hauptmieter eingetragen sind. Dabei sind die Pflichten gleichmäßig verteilt, eine Kündigung ist jedoch nur gemeinsam möglich. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass mit jedem Mitbewohner einzelne Verträge geschlossen werden.

Sind Sie der Vermieter oder Mieter einer Wohngemeinschaft und haben Fragen zum Aufbau Ihres Mietvertrages? Benötigen Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten? Wählen Sie die Nummer der “Hotline Wohngemeinschaft” und einer unserer qualifizierten Rechtsanwälte wird Ihre Frage beantworten. Für eine schnelle Bearbeitung legen Sie am besten bereits im Vorfeld alle relevanten Unterlagen für das Gespräch bereit.

Schriftliche Rechtsberatung zur Wohngemeinschaft

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.