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Die laute Musik Ihres Nachbarn geht Ihnen schon lange auf die Nerven? Durch die Baustelle direkt vor Ihrem Wohnungsfenster werden Sie am frühen Morgen regelmäßig aus dem Schlaf gerissen? Was Sie dagegen unternehmen können, verrät Ihnen ein Rechtsanwalt der „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“.

Interessantes zur Ruhestörung

  • Lärmbelästigung
  • Nachtruhe
  • Polizei
  • Mietminderung
  • Baustellenlärm

In der eigenen Wohnung möchte man seine Ruhe haben – leider machen einem die Nachbarn aber oft einen Strich durch die Rechnung. Dröhnende Musik, laute Trittgeräusche, das Bellen des Nachbarhundes oder Kinderlärm dringen in die eigenen vier Wände vor und werden zum Störfaktor. Als Mieter in einem Mehrparteienhaus muss man sich dabei so einiges gefallen lassen. Das Gesetz setzt bei Ruhestörungen jedoch Grenzen. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat eine Vielzahl von Gerichtsurteilen diese Grenzen immer deutlicher definiert und herausgearbeitet.

Fühlen Sie sich durch den Lärm Ihrer Nachbarn belästigt, ist zuerst einmal das direkte Gespräch zu empfehlen. Auf diese Weise können oft langwierige Auseinandersetzungen vermieden werden. Bringt das Gespräch nichts, sollte Kontakt zum Vermieter aufgenommen werden. Hier ist er in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass weitere Ruhestörungen in Zukunft ausbleiben. Ist auch der Klärungsversuch des Vermieters erfolglos oder bleibt er untätig, haben Sie als Mieter das Recht, eine Mietminderung durchzusetzen. Schließlich sinkt der Wert der Wohnung durch die Lärmbelästigung. Zu empfehlen ist außerdem die Führung eines Lärmprotokolls. Halten Sie im Lärmprotokoll die genaue Art der Geräuschentwicklung sowie die Zeit fest und lassen Sie sich den Lärm am besten auch von einer neutralen Person bezeugen. Ebenso steht Ihnen die Möglichkeit offen, bei der Polizei oder beim Ordnungsamt Anzeige zu erstatten.

Doch nicht nur die Nachbarn können für Krach sorgen. Auch Baustellenlärm und Straßenlärm stellen Lärmbelästigungen dar und können unter Umständen eine Mietminderung rechtfertigen. Hier gilt jedoch: War die Geräuschentwicklung bereits beim Einzug abzusehen oder die Lärmquelle bereits vorhanden, muss der Mieter den Lärm dulden und kann vom Vermieter keine Mietminderung verlangen.

Für Laien ist es oft schwierig, die Grenze zu ziehen zwischen Lärmbelästigungen, die ertragen werden müssen, sowie solchem Lärm, gegen den sie sich wehren können. Während Trittgeräusche in der Wohnung von Gerichten als zumutbar angesehen werden, müssen Sie es nicht akzeptieren, wenn Ihr Nachbar in seiner Wohnung mit High Heels über das Laminat läuft. Kinderlärm ist grundsätzlich zulässig, doch während der allgemeinen Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr gelten auch hier strengere Regeln.

Was Sie gegen Ihren Nachbarn unternehmen können, erklärt Ihnen ein Rechtsanwalt der „Hotline Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht“. Informieren Sie sich bei einem Fachmann über die genaue Rechtslage und lassen Sie sich über weitere rechtliche Schritte beraten.

Schriftliche Rechtsberatung zur Ruhestörung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.