☎ Anwaltshotline “Mietminderung”

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Hat Schimmel Ihre Wohnung befallen oder ist Ihre Heizung ausgefallen und Sie haben daraufhin die Miete gekürzt, was Ihr Vermieter allerdings nicht dulden will? Dann ist rechtliche Hilfe unabdingbar- rufen Sie am besten sofort die Anwaltshotline Mietminderung an!

Wichtige Stichworte zur Mietminderung

  • Mangel
  • Minderungshöhe
  • Mängelanzeige
  • Minderungsrecht
  • Beweissicherung

In kurzer Zeit erhalten Sie individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt über die „Anwaltshotline Mietminderung“. Dieser beantwortet Ihnen alle Fragen rund um das Thema Mietminderung, unter anderem zu den oben genannten Stichworten.

Eine Mietminderung kann ein Mieter dann durchführen, wenn er die Wohnung beispielsweise aufgrund eines Mangels lediglich eingeschränkt nutzen kann. Die Mietminderung muss weder beantragt werden, noch bedarf sie einer Genehmigung. Sie muss allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Mangel darf nicht unerheblich und nicht durch den Mieter schuldhaft verursacht worden sein. Zudem darf der Mieter von dem Mangel bei der Vertragsunterzeichnung keine Kenntnis gehabt haben. Grundsätzlich muss der Mieter seinen Vermieter unverzüglich vom Mangel unterrichten, welcher während der Mietzeit auftaucht. Erst wenn er ihn auf den Mangel hingewiesen hat, ist er dazu berechtigt, die Miete auch zu mindern. Dieses rechtzeitige Hinweisen ist besonders deshalb wichtig, weil die Miete ansonsten nicht rückwirkend gemindert werden kann.

Mieter und Vermieter sind sich beim Thema Mietmangel meist uneins. Was der Mieter als Mietmangel betrachtet, hält der Vermieter nicht zwangsläufig für einen solchen. Häufig streiten sich die Parteien auch darüber, wer den Mietmangel verursacht hat. Dazu zählt beispielsweise Schimmel in der Wohnung. In vielen Fällen wird ein Gutachter beauftragt, der den Verantwortlichen ermittelt.

Wenn es um die Höhe der Mietminderung geht, ist Vorsicht geboten. Zu hohe Minderungen können im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter führen. Die Minderungshöhe ist gesetzlich nicht geregelt, es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Hierbei ist die Dauer und der Schweregrad der Beeinträchtigung der Mietwohnung ausschlaggebend. In Extremfällen, wenn zum Beispiel während eines kalten Winters die Heizung komplett ausfällt, kann ein Mieter die Miete um hundert Prozent mindern. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Minderung fungiert generell die Bruttomiete. Im Internet werden diverse Mietminderungstabellen zur Verfügung gestellt, in denen unterschiedliche Mängel mit den jeweiligen Minderungen aufgelistet sind. Diese Tabellen sollten jedoch nicht immer für rechtlich gültig angesehen werden, da diese auf Einzelfallentscheidungen beruhen. Aus diesem Grund ist es ratsam, einen fachkundigen Experten zu Rate zu ziehen, der seine Mandanten bei ihrem individuellen Mietrechtsstreit umfassend über ihr Recht aufklären kann.

Haben Sie Ihren Vermieter bereits vergeblich darauf angesprochen, dass er einen Mangel beseitigen soll und nun akzeptiert er Ihre Mietminderung nicht, sondern droht mit einer Kündigung? Zögern Sie nicht und greifen Sie am besten gleich zum Telefon. Über die „Anwaltshotline Mietminderung“ hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt bei Ihrem Rechtsanliegen zum Thema Mietminderung.

Schriftliche Rechtsberatung zur Mietminderung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.